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Winterstrommangellage geht weiter!

30. Mai 2023

Winterstrommangellage geht weiter!

Am 26. Mai 2023 haben Ständerat Othmar Reichmuth, Regierungsrat Sandro Patierno und Gemeindepräsident Ruedi Beeler in Goldau über die Situation mit dem Winterstrommangel Auskunft gegeben.

Es ist noch nicht vorbei. Der mögliche Winterstrommangel wird uns noch während 5-10 Jahren beschäftigen. So lange dauert es nämlich voraussichtlich, bis in der Schweiz im Winter genügend Strom zur Verfügung steht. Dabei ist eines der Hauptprobleme die Speicherung des im Sommer sogar übermässig vorhandenen Stromes für den Winter. In dieser Phase von 5-10 Jahren wird die Auslandabhängigkeit im Winter für den Strom bleiben, allerdings von anderen Ländern als bisher.

Eine Strommangellage muss mit allen Mitteln verhindert werden. Die Massnahmen 3 und 4 des OSTRAL wären für die Bevölkerung und die Wirtschaft katastrophal. Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten: Heizung runterdrehen, Verzicht auf Klimaanlage, Kochen mit Deckel, Lichter löschen, Geräte ganz abschalten, Warmwasser effizient nutzen, etc.

Bund gibt Strategie und Rahmen vor

Kurzfristig hat der Bund eine Kreditgarantie für die Elektrizitätsunternahmen gewährt und Notverordnungen für reduzierte Restwassermengen der Wasserkraftwerke, für Reservekraftwerke, für die Sicherung der Gasreserve, Vorkehrungen für Stromknappheit getroffen.

Mittel- und langfristig will der Bund für die Schweiz das Problem lösen mit massivem Zubau von Photovoltaikanalgen, mit Windenergie und mit Tiefengeothermie. Die Mobilität soll künftig elektrisch und mit Wasserstroff betrieben werden. Die Stromnetze müssen aus- und umgebaut werden.

Schliesslich braucht es ein Energieabkommen mit der EU, weil die Schweiz 42 Stromverbindungen mit der EU hat. Das Stromnetz ist europäisch.

Strommangellage ist eine Stromunterversorgung von 30 % und mehr während Wochen oder Monaten. Dazu gibt es eine gewisse Voraussehbarkeit. Die aktuelle Stromversorgung in der Schweiz wird im Sommer zum grössten Teil durch Atomstrom und Wasserstrom gedeckt. Im Winter hat die Schweiz aufgrund tiefer Wasserstände ein Manko von bis zu 10 %, welches über Deutschland oder Frankreich mit Importen gedeckt werden muss.

OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt. Es gibt bisher den 4-Phasenplan des OSTRAL:

  1. Bevölkerung und Wirtschaft werden zur freiwilligen Reduktion des Stromverbrauchs aufgefordert.
  2. Nicht lebensnotwendige, energieintensive Einrichtungen (Leuchtreklamen, Saunas, mobile Heizgeräte usw.) werden verboten.
  3. Alle Grossverbraucher müssen ihren Stromverbrauch reduzieren (Kontingentierung). Über die Höhe entscheidet der Bundesrat.
  4. Strom wird in einem Teilnetzgebiet für 4 Stunden abgestellt, danach gibt es wieder für 4 oder 8 Stunden Strom (rollierende Netzabschaltung). Von der Abschaltung sind alle Verbraucher betroffen (Ausnahme Grundversorgung, sofern möglich).

Der letzte Winter war mild, Europa und die Schweiz hatten Glück. Es kam zu keiner Strommangellage. Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz im Winter 2022/23 ist nicht gravierend gefährdet. Dennoch können Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden.

Im Jahre 2020 wurde im Kanton Schwyz der Strom zu 86.30 % mit Wasserkraft, zu 9.3 % mit Kernenergie, zu 4.2 % mit Sonnenenergie und zu 0.2 % mit Windenergie gedeckt.

Kanton Schwyz muss mit den Gemeinden umsetzen

Der Kanton Schwyz hat folgenden Massnahmen für die Strommangellage vorgesehen:

  1. Bildung «Sonderstab Energiemangellage» und periodischer Austausch.
  2. Information Bevölkerung (Internetauftritt [www.sz.ch/…]).
  3. Umfrage bei EVU, Gasversorger, Fernwärmebetreiber und ARA betr. Risikobeurteilung und Vorsorge (u.a. Notstrom, Energievorrat, Harnstoff). Wichtig: VORSORGE ist Sache der Anlagebetreiber!
  4. Verfügung des Kanton betr. Restwassersenkung an KW Steineraa der ebs Energie AG (Konzession nach 1992).
  5. Umfrage betr. Notstromversorgung bei den Wasserversorgungen (derzeit ca. 50% grosser WV besitzen NSV).
  6. «Runder Tisch» mit Energieversorgern im Kanton Schwyz (EVU/Gasversorger).
  7. Energiesparmassnahmen Kant. Verwaltung vom Regierungsrat beschlossen (Basis EnDK).
  8. Information der Gemeindeführungsstäbe.
  9. Information der Umweltschutzbeauftragten und Bauverwalter der Bezirke/Gemeinden.
  10. Erarbeitung eines Business Continuity Management (BCM) bez. Energiemangellage in der Kant. Verwaltung.
  11. Handbuch «Strommangellage» für Bezirke und Gemeinden.

Gemeinderat muss sich um Probleme der Bevölkerung kümmern

Bei einer vom OSTRAL (Bund) angeordneten Netzabschaltung wird die ganze Gemeinde abgeschaltet. Die Gemeindewerke Arth können keine Netzaufteilung machen. Die Kommunikation kommt vom Bund über den Kanton. Die kritische Infrastruktur braucht Notstrom (NSG).

Die gwa können keine NSG «vermieten». Die gwa haben ein Treibstofflager für ca. 3 Wochen für sich selber angelegt. Die Trinkwasserversorgung ist mit Notstromgruppen gewährleistet.

Im Alterszentrum Chriesigarten ist ein grosses Notstromaggregat vorhanden (Treibstoff für ca. 1.5 Tage). Es kann auf Notbetrieb umgestellt werden (Licht, Lift, Lüftung, Kühlung). Im Alterszentrum Mythenpark ist derzeit kein grosses Notstromaggregat vorhanden. Lebenserhaltene Maschinen sind im Akku-Betrieb, zusätzlich wurden kleine Aggregate angeschafft, um den Notbetrieb aufrecht zu erhalten.

Bei einem Stromausfall ist mit dem Ausfall des normalen Kommunikationsnetzes zu rechnen. In der Gemeinde Arth gibt es bei einem Stromausfall von über 90 Minuten Unterstützung beim Feuerwehrlokal in Oberarth (Notfalltreffpunkt). Hier ist der Zugang zum krisensichere Polykomfunksystem gewährleistet.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau