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Wie sicher werden Schätzungsdaten unserer Bürger behandelt?

3. Mai 2019

Kantonsrat und Nationalratskandidat Dominik Blunschy

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, soll die generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke mit einem vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) mitentwickelten Software-Programm erstellt werden. Die als Webapplikation aufgebaute Software Agrivalor soll zur Erfassung und Bearbeitung der Schätzungsdaten dienen.
Aus den Ausführungen im Internet ist zu erfahren, dass der Nutzer dieses Programms mittels Lizenzvereinbarung einen direkten Zugang zu dieser Software erhält. Es bleibt aber unklar, wo die Nutzerdaten gelagert sind und wer für deren Sicherheit sorgt.
Die Steuerdaten von Schwyzer Bürgern sind ein sehr heikles Gut und sind maximal zu schützen. Es gilt auch sicherzustellen, dass diese Daten immer unter der Kontrolle der Kantonalen Verwaltung bleiben und deren Sicherheitsstandards erfüllen. Diese heiklen Daten dürfen zur Archivierung oder Bearbeitung nie Dritten oder nicht öffentlichen Verwaltungsstellen überlassen werden.
Nun steht eine Teilrevision des Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetzes an, welches in §20 eine Präzisierung vorsieht, dass Personendaten durch Softwareanbieter nur so bearbeitet bzw. gelagert werden dürfen, wie wenn es das öffentliche Organ sprich die kantonale Verwaltung tun würde. Die Einzelheiten soll der Regierungsrat in der Verordnung regeln.
Zum Wortlaut der Kleinen Anfrage