Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

So nicht!

6. Februar 2018

Kantonsrat Marcel Buchmann, Innerthal

Wie schon oft in unserem rechtsbürgerlich regierten Kanton hat man wieder bei den untersten Einkommen ein „Sparpotential“ entdeckt! Neben der notwendigen Korrektur, dass die Prämienverbilligung nicht höher sein darf als die tatsächlich bezahlten Krankenkassenprämie und Einzahlungen in die 2. Säule bei der Berechnung der Prämienverbilligung als Einkommen aufgerechnet werden, hat die Regierung und der FDP/SVP dominierte Kantonsrat noch gleich ein zusätzliches Sparpaket geschnürt. So wundert es nicht, dass die untersten Einkommen bis 50‘000.– (zum Beispiel ein Ehepaar mit 2 Kindern) eine um bis zu Fr. 1‘190.– tiefere Prämienverbilligung pro Jahr erhalten. Dadurch spart der Kanton 3,4 Mio. und die Gemeinden 2,3 Mio. Franken pro Jahr, was bedeutet, dass sich der reiche Kanton Schwyz nun in der Schweiz in den hintersten Rängen bezüglich der individuellen Prämienverbilligung (IPV) befindet! Die Reduktion der Prämienverbilligungen bei den unteren Einkommen bedeutet aber auch, dass die Zahl der Verlustscheine aufgrund von nicht bezahlten Krankenkassenprämien ansteigt und diese die Gemeinden zu 85% den Krankenkassen vergüten müssen. Aber auch die Sozialhilfekosten und die Ergänzungsleistungen werden künftig ansteigen, da diese Einnahmenausfälle bei den untersten Einkommen nicht anderweitig kompensiert werden können. Letztlich handelt es sich bei diesem Kantonsratsbeschluss einmal mehr um eine unsinnige Sparvorlage zulasten unserer einkommensschwachen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Deshalb macht es Sinn, den Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung zurück an den Absender zu senden, was mit einem Nein zu dieser Vorlage auch geschieht!