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Positive Staatsrechnung 2018 bei rekordhohen Steuern

21. Juni 2019 – Die CVP-Fraktion stimmt der Staatsrechnung 2018 zu. Die Richtplananpassung 2018 überzeugt in struktureller Hinsicht, nicht aber bezüglich Vollständigkeit. Die CVP nimmt die Sorgen der Bevölkerung zur Aufrüstung des Mobilfunknetzes mit 5G-Sendeanlagen ernst und verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam. Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz zur Session vom 26./27. Juni 2019 des Schwyzer Kantonsrates

Staatsrechnung 2018:

Die CVP Fraktion nimmt die Staatsrechnung 2018 (Jahresbericht) grundsätzlich mit Befriedigung zur Kenntnis, weist diese doch einen Rekordüberschuss von Fr. 107.4 Mio. aus. Im korrigierten Budget ging man noch von einem weitaus geringeren Überschuss von lediglich Fr. 8.3 Mio. aus, welcher also um satte Fr. 99.1 Mio. übertroffen wurde. Bei aller Freude über dieses Ergebnis muss man aber festhalten, dass das hauptsächlich durch ein im kantonalen Bereich rekordhohes Steuerniveau begründet ist. In zwei Schritten wurde der kantonale Steuerfuss ab 2015 von 120% auf 145% und ab 2017 auf 170% angehoben und für die hohen Einkommen zusätzlich ein höherer Kantonssteuertarif eingeführt. Damit ist der Kanton Schwyz bei den natürlichen Personen bei tiefen und mittleren Einkommen ins hintere Feld abgerutscht und auch bei hohen Einkommen bei weitem nicht mehr so attraktiv wie auch schon, insbesondere für diejenigen, welche in einer Gemeinde mit relativ hohem kommunalem Steuerfuss wohnen. An diesem Bild hat auch die ab 2019 wirksame Senkung des Steuerfusses um 10% auf aktuell 160% wenig geändert. Tatsache ist, dass in den letzten Jahren seitens der CVP einige politische Vorstösse für strukturelle Verbesserungen im Steuerwesen des Kanton Schwyz eingereicht, diese aber mit dem sog. Projekt «Finanzen 2020» alle auf die lange Bank geschoben wurden. Erst im nächsten Frühjahr will der Regierungsrat mit einem Bericht zum Projekt Finanzen 2020 aufzeigen, wie dem Prinzip der “Steuerbelastung nach wirtschaftlicher Kraft” im Kanton Schwyz in Zukunft besser nachgelebt werden kann. Das ist zu spät. «Mit Blick auf die Budgetdiskussion vom kommenden Herbst ist zu befürchten, dass der mit dem guten Jahresabschluss gewonnene Spielraum für gezielte Steuerentlastungen, wo diese wirklich nötig und schon lange versprochen sind, sowie für eine Verbesserung der Wirksamkeit des innerkantonalen Finanzausgleichs vorschnell mit generellen Steuerfusssenkungen verspielt wird» sagt CVP-Kantonsrat Peter Meyer, Mitglied und Vizepräsident der Staatswirtschaftskommission. Wenn nach der Erledigung dieser “Hausaufgaben” noch Spielraum für generelle Entlastungen besteht, wird die CVP solche auch unterstützen.

Richtplananpassung 2018:

Die Richtplananpassung 2018 überzeugt in struktureller Hinsicht, nicht aber bezüglich Vollständigkeit. Wichtige Bereiche, z.B. energetische Themen (Planungsgrundsätze bezüglich erneuerbarer Energien), Umgang mit Geschiebe im Ereignisfall, fehlen. Der Wille, diese dringlichen Probleme sofort an der Wurzel zu packen und die nötigen Grundlagen zu schaffen, fehlt. Auch die zahlenmässig geringe Berücksichtigung der Anträge ist nicht befriedigend. Die Antragsteller fühlen sich nicht erstgenommen. Dies führt verständlicherweise zu Widerstand. Zudem ist der politische Prozess zur Richtplananpassung generell zu überdenken. Entsprechend ist die Haltung der CVP – Fraktion bezüglich zustimmender oder ablehnender Kenntnisnahme gespalten.

Beim Thema der erneuerbaren Energie wurde die Frage gestellt, was im Hinblick auf die erneuerbaren Energien geplant ist. Aktuell bekannt ist scheinbar nur das Thema Windenergie. Im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 sehr wenig. Hier muss darauf hingewirkt werden, dass im Zuge der nächsten Richtplanüberarbeitung dieses zentrale Thema endlich Aufnahme findet und entsprechende behörden- und eigentümerverbindliche Grundlagen geschaffen werden.

«Die Ablagerung von Geschiebe im Ereignisfall hätte dringend in dieser Richtplananpassung Platz finden müssen». sagt CVP-Kantonsrat Markus Vogler, Mitglied der RUVKO. Aufgrund der Menge und/oder der Wassersättigung ist eine Annahme in einer ordentlichen Deponie aus logistischen und/oder Stabilitätsgründen nicht möglich. Eine unnötige Zwischenlagerung am falschen Ort ist mit grossen Kosten verbunden, meistens zu Lasten der Wuhrkorporationen. Der Kanton Uri hat für dieses akute Problem die Zeichen der Zeit erkannt und bereits die Weichen gestellt. Leider hat hier im Kanton Schwyz der Wille zum raschen Handeln gefehlt.

Aufrüstung des Mobilfunknetzes mit 5G-Sendeanlagen:

Die CVP Fraktion nimmt die Antwort des Regierungsrates zur eingereichten Interpellation „Aufrüstung des Mobilfunknetzes mit 5G-Sendeanlagen; Situation im Kanton Schwyz“ der Kantonsräte Marcel Buchmann (CVP) und Dr. Michael Spirig (GLP) zur Kenntnis. Die Zuständigkeit über die Erstellung bzw. Aufschaltung eines flächendeckendes 5G-Mobilfunknetzes liegt offenbar beim Bund. Weder der Kanton noch die Gemeinden haben die Möglichkeit, auf ihrem Gebiet die Aufstellung und Inbetriebnahme eines 5G-Netzes aus umwelt- oder gesundheitspolitischen Gründen zu verhindern oder zu beschränken. Die einzige Möglichkeit der Gemeinden für eine Verhinderung/Beschränkung liegt bei der Erteilung der notwendigen Baubewilligung, wenn die Antenne nicht ins Ortsbild passt. Der Kanton ist zuständig für die Einhaltung der vom Bund festgesetzten Emissionsbegrenzungen. Gespannt sein kann man auf den vom Bund in Auftrag gegebenen Expertenbericht zu den Bedürfnissen und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen, welcher im Laufe des Sommers 2019 vorliegen sollte. «Gesundheitliche Risiken für Mensch und Tier können zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden», sagt CVP-Kantonsrat Marcel Buchmann. Die CVP nimmt die Sorgen der Bevölkerung zu diesem Fragenkomplex ernst und verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam.

Zum Download der Medienmitteilung