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Motion von Ständerat Othmar Reichmuth

9. Oktober 2023

Motion Othmar Reichmuth

Wasser gehört in Schweizer Hände

Text

Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Veräusserung und die Einräumung von Dienstbarkeiten an Wasserquellen und Grundwasser an ausländische Personen oder an ausländisch beherrschte juristische Personen verunmöglicht wird.

Begründung

Wasserquellen sind immer mit dem Grundstück verbunden. Dies ist in Artikel 704 ZGB wie folgt festgehalten:

  1. Quellen sind Bestandteile der Grundstücke und können nur zugleich mit dem Boden, dem sie entspringen, zu Eigentum erworben werden.
  2. Das Recht an Quellen auf fremdem Boden wird als Dienstbarkeit durch Eintragung in das Grundbuch begründet.
  3. Das Grundwasser ist den Quellen gleichgestellt.

Somit können Quellen durch Eigentumsübertragung von Grundstücken mitveräussert werden. Durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ist der Erwerb von Grundstücken zwar erschwert, aber nicht generell untersagt. Daran will diese Motion nichts ändern, ausser wenn das Kaufobjekt auch eine Quelle beinhaltet. In diesem Fall soll eine Veräusserung an Personen im Ausland, mindestens für den Parzellenteil, der die Quelle beinhaltet, nicht mehr bewilligt werden dürfen.

Quellrechte und damit das Recht auf die Wassernutzung können auch mit Dienstbarkeiten langfristig an Dritte übertragen werden, ohne dass das Grundeigentum veräussert wird. Solche Rechtseinräumungen, vor allem wenn sie sehr langfristig sind, kommen einer Eigentumsübertragung nahe. Hier gilt es Regelungen zu treffen, damit Quellen nicht über solche Umgehungsgeschäfte in ausländische Hände kommen.

Die Nutzung von Grundwasser oder Seewasser bedarf einer Konzession. Somit liegt es in der Verantwortung der öffentlichen Hand, wem entsprechende Rechte eingeräumt werden. Trotzdem gilt es zu prüfen, ob es Vorgaben braucht, auch diesbezüglich sicherzustellen, dass das Wasser in schweizerischen Händen bleibt.

Ständerta, Othmar Reichmuth, Illgau