Mitte unterstützt Entpolitisierung und Lohndeckelung des Bankrats
9. Juli 2026 – Der Schwyzer Regierungsrat hat eine Teilrevision des Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank in die Vernehmlassung geschickt. Anlass sind vier vom Kantonsrat 2023 und 2024 erheblich erklärte Vorstösse, die eine Verkleinerung und Verjüngung des Bankrates, dessen Entpolitisierung sowie eine Obergrenze für die Löhne der Geschäftsleitung fordern. Die Mitte Schwyz unterstützt die Vorlage im Grundsatz, macht ihre Zustimmung aber von einer fairen Kompensation der Fraktionsbeiträge abhängig.
Die Mitte Schwyz begrüsst in ihrer Vernehmlassung die geplante Entpolitisierung des Bankrates, geht beim heikelsten Punkt der Vorlage aber weiter als der Regierungsrat: Statt nur die heutige Pflicht-Mandatssteuer abzuschaffen, fordert sie ein umfassendes Verbot jeglicher Zahlungen von Bankratsmitgliedern an Parteien während der Amtszeit. Die Partei knüpft ihre Zustimmung allerdings an eine Bedingung: Der Kantonsrat muss die Fraktionsbeiträge aus dem Kantonshaushalt gleichzeitig so anheben, dass der Ausfall kompensiert wird. «Wir stehen zu einer konsequenten Entpolitisierung des Bankrates. Aber wer den Parteien eine bisher legale Finanzierungsquelle entzieht, muss gleichzeitig für einen fairen Ersatz sorgen», sagt Stefan Langenauer, Fraktionschef der Mitte Schwyz.
Die Mitte will flexiblere Regeln
Auch bei drei weiteren strittigen Punkten der Vorlage plädiert Die Mitte für mehr Flexibilität statt starrer Regeln. Bei der Amtszeit- und Altersgrenze des Bankrates stellt sie sich gegen die vom Regierungsrat vorgeschlagene fixe Grenze von 70 Jahren und verlangt stattdessen eine dynamische Koppelung ans AHV-Referenzalter plus fünf Jahre. Bei der Vergütungsdeckelung der Geschäftsleitung lehnt sie den vom Regierungsrat bewusst gewählten fixen Gesamtbetrag von 3,6 Millionen Franken ab und fordert stattdessen eine relative Grenze von maximal dem 2,5-Fachen eines Regierungsratslohns pro Kopf. Und bei der Kompetenzordnung will Die Mitte die vorgesehene zusätzliche Genehmigungspflicht durch den Kantonsrat streichen, da die kantonsrätliche Aufsichtskommission bereits zuständig ist und eine doppelte Prüfung nur zu unnötigen Diskussionen führt.
