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Keine Blankovollmacht für Verbote

13. Juni 2023

Keine Blankovollmacht für Verbote

Benzinautos werden nicht verboten. Es werden auch keine Stromfresser geschaffen. Noch selten war eine Gegenkampagne so krass irreführend. Das Lesen des Bundesbüchleins gibt aber klaren Aufschluss: Es werden keine Verbote ausgesprochen. Er wird nur mit Anreizen gefördert. Das Klimaschutzgesetz bezweckt u.a. die Minderung der Treibhausgasemissionen, den Schutz vor den Folgen der Klimaerhitzung und die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung. Es gibt in erster Linie Ziele und Zwischenziele vor, welche technisch und wirtschaftlich tragbar sind. Wie die Ziele erreicht werden, ist im Rahmen weiterer Gesetze festzulegen, welche der demokratischen Kontrolle unterliegen. Das Klimaschutzgesetz ist somit keineswegs eine Blankovollmacht für Verbote und Einschränkungen im Energiebereich. Mit den vorgesehenen Massnahmen kann die Auslandabhängigkeit der Energieversorgung reduziert und die eigene Energieversorgung sowie die inländische Wirtschaft gestärkt werden. Deshalb Ja zum Klimaschutzgesetz am 18. Juni 2023.

Bruno Beeler, Präsident Die Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau