Ja zum Kauf der Liegenschaft „Biberhof“
17. Mai 2018
Im Rahmen einer kontradiktorischen Auseinandersetzung zwischen Nationalrat Christian Lohr, Thurgau, (pro) und Django Betschart, Brunnen, (contra) überzeugte ersterer die Delegierten von den Vorteilen des neuen Geldspielgesetzes. Die Delegierten nahmen diese Vorlage mit 30 Ja zu 24 Nein an.
Reto Föllmi, ordentlicher Professor für Internationale Wirtschaftsbeziehungen, hat den Inhalt der sog. Vollgeld-Initiative vorgestellt. Die damit verbundene einzigartige Einschränkung der bisherigen Währungsordnung wurde für die Schweizer Wirtschaft als schädlich und zu riskant eingeschätzt. Die angestrebten Ziele können auf diesem Weg gar nicht erreicht werden. Diese Initiative wurde von den Delegierten mit 65 Nein zu 2 Ja über überwältigendem Mehr verworfen.
Kantonsrat Simon Stäuble, Einsiedeln, hat die Ausgabenbewilligung für den Kauf der Liegenschaft „Biberhof“ in Biberbrugg vorgestellt. Der Kanton Schwyz will diese Liegenschaft mit einer Fläche von 11‘500 m2 und mit einem bestehenden Wohn- und Gewerbehaus für 5.35 Mio. Franken kaufen. Bisher bezahlt der Kanton Schwyz als Mieter dieser Liegenschaft jährlich Fr. 252‘000.00 Mietzins. Im Kantonsrat wurde der Erwerb mit 77 zu 15 Stimmen gut geheissen. Dieser Kauf stellt ein weitsichtiges (in unmittelbarer Nähe zum kantonseigenen Sicherheitsstützpunkt) und finanziell interessantes (Eigentum rechnet sich viel besser als hoher Mietzins) Geschäft dar. Die Delegierten stimmten der Ausgabenbewilligung für den Kauf der Liegenschaft „Biberhof“ mit 70 Ja zu 0 Nein einstimmig zu.