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Gut gemeint – aber falscher Weg

7. Mai 2017

Kantonsrat und Parteipräsident Bruno Beeler, Goldau

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit 2013 in Kraft. Seither haben zwei vom Kanton organisierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) die entsprechenden Aufgaben auf kantonaler Ebene übernommen. Zu Beginn gab es erhebliche Verzögerungen bzw. Pendenzen bei der Bearbeitung der Fälle, weil die Gemeinden die vormals vormundschaftlichen Fälle kurz vor dem Rechtswechsel vom Vormundschaftsrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht teilweise nicht mehr aktiv bearbeitet haben. Zudem mussten die neu geschaffenen Behörden zuerst zu einem geordneten Arbeitsablauf finden. Auch haben die neuen Behörden oft den Ton mit den Betroffenen und Angehörigen nicht gefunden und die erforderliche Zusammenarbeit mit den Fürsorgebehörden der Gemeinden nicht gesucht, was viele Leute aufgebracht und verunsichert hat. Das teilweise fehlerhafte Verhalten der KESB hat sich mittlerweile deutlich gebessert. Zudem ist im Kanton Schwyz ein parlamentarischer Vorstoss hängig, gemäss dem eine zwingende Zusammenarbeit zwischen den KESB und den Gemeinde (Fürsorgebehörden) formell eingerichtet werden soll. Schliesslich hat auch der Bundesrat gemerkt, dass es beim materiellen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mängel hat, welche zu beheben sind. Mit der von Pirmin Schwander aufgegleisten Volksinitiative Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden (KESB-Initiative) soll erreicht werden, dass künftig nicht mehr der Kanton für die KESB verantwortlich ist, sondern die Gemeinden. Einerseits lehnen aber alle Gemeinden die Übernahme der KESB ab. Sie wären schlichtweg überfordert, eine solche Fachbehörde einzusetzen und gar zu beaufsichtigen. Andererseits würde sich mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Gemeinden an den Fehlern am Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (=Bundesrecht) nichts ändern. Die Absicht von Pirmin Schwander, die Fehler beim Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu beheben, ist ehrenwert. Allerdings ist der von ihm vorgeschlagene Weg mit dem Wechsel der Trägerschaft vom Kanton auf die Gemeinden nicht tauglich. Allein das materielle Bundesrecht ist zur Behebung der bisher erkannten Mängel zu ändern. So z.B. sollten bei der Einsetzung der Beistände primär die Familienangehörigen in Frage kommen. Die KESB-Initiative löst die eigentlichen Probleme im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nicht, weshalb sie abzulehnen ist. Deren Umsetzung würde nur noch mehr Probleme und Unsicherheiten verursachen.