Digitalisierung von Steuerungsdaten
26. November 2019
Bereits im Februar 2008 haben die Schwyzer Stimmberechtigten mit über 70 Prozent Ja-Stimmen das Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz angenommen. Das damit umgesetzte Öffentlichkeitsprinzip sieht vor, dass alle Daten, welche nicht eines speziellen Schutzes bedürfen, der Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese Zugänglichkeit ist natürlich insbesondere für Personen von Interesse und Wichtigkeit, welche im politischen Entscheidungsfindungsprozess eingebunden sind. Unter anderem ist auch der Kantonsrat bei der Beurteilung vieler Fragen von Daten hoher Qualität und Aktualität abhängig.
Im Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023 geht der Regierungsrat im Kapitel «2.12. – Chancen und Risiken» zum ersten Mal explizit auf die «Gesellschaftliche und digitale Transformation» ein. Er stellt fest, dass sich die Gewohnheiten und Anforderungen der Verwaltung und der Bevölkerung im praktischen Umgang mit den digitalen Möglichkeiten in den letzten Jahren stark verändert haben und sich noch weiter ändern werden. Man «bewege sich digital (die Zeiten von Formularen ist vorbei), mobil (Zugriff auf Leistungen muss von überall aus einfach möglich sein), informationsoffen (das Netz ist global und Daten und Informationen sind
omnipräsent) und themenorientiert (bei einer Frage zu „Steuern“ interessiert nicht, wer dafür zuständig ist) auf bereits bekannten, verwendeten, plattformbasierten Lösungen (Booking, Facebook, Instagram, Messenger, Uber, usw.)». Der Regierungsrat ortet in dieser Transformation diverse Chancen für den Kanton Schwyz sich effizient und wirkungsorientiert zu positionieren.
Obgenannten Realitäten resp. Trends folgend, wird es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den Kanton Schwyz in Zukunft immer wichtiger werden, den Auftrag, Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen, mit den immer besseren technischen Möglichkeiten zu kombinieren. Um das Risiko von Fehlentscheidungen zu minimieren, resp. die Qualität der Steuerungsprozesse zu optimieren, wird auch der Kanton Schwyz immer mehr auf möglichst komplette, qualitativ hochstehende, einfach zugängliche Daten von hoher Aktualität angewiesen sein.
Wir fordern den Regierungsrat daher auf eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, auf deren Basis die im Kanton anfallenden, für die betriebliche und politische Steuerung relevanten Daten systematisch organisiert werden, sodass aus denselben ein maximaler Wert geschöpft werden kann. Alle relevanten, nicht speziell schützenswerten Daten, welche in der Regel bereits heute dezentral zur Verfügung stehen, sollen in einem zentralen Datenverbund bereitgestellt und stufengerecht verfügbar gemacht werden.
Konkret müssten – neben wohl weiteren – sicher folgende Aspekte näher geregelt werden:
- Umfang des Datenkatalogs
- Sicherstellung Datenschutz
- Regelmässige Überprüfung desselben
- Sicherstellung der Systematik (Begrifflichkeiten)
- Zuständigkeiten
- Laufende Aktualisierung
- Form der Bereitstellung
Im Rahmen des «Wirksamkeitsbericht zum Innerkantonalen Finanzausgleich von 2002 bis 2016» resp. den Vorbereitungsarbeiten zum Projekt «Finanzen 2020» sind erste Versuche systematischer Datenbereitstellung, wie sie von dieser Motion gefordert werden, erkennbar. Die in diesen Berichten verwendeten Daten sind aber weder digital verfügbar noch ist deren laufende Aktualisierung geregelt.
Mit dieser Motion soll der eingeschlagene Weg die Entscheidungsprozesse mit der Bereitstellung qualitativ hochstehender Informationen zu unterstützen, konsequent weiterverfolgt werden. Natürlich ist davon auszugehen, dass die konsequente Digitalisierung des Steuerungswissens im Kanton Kosten verursachen wird. Aufgrund von Erfahrungen in der Wirtschaft darf man aber substantielle Einsparungen, z.B. bei der Elimination von ineffizienten Prozessen, und Verbesserungen in der Entscheidungsqualität erwarten, welches diese Kosten mehr als wettmachen.
Zum Download der Motion