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Der Umgang mit der Steuererklärung soll weiter vereinfacht werden

26. Mai 2019

Der Umgang mit der Steuererklärung soll weiter vereinfacht werden

Alle Jahre wieder ruft die Steuererklärung. Sowohl natürliche wie auch juristische Personen
sind verpflichtet, Ihre Einkommens- und Vermögenswerte aufzuzeigen. Dabei hat es in den
letzten Jahren diverse Veränderungen gegeben. Neue Software wurde zur Verfügung
gestellt, die es vor allem natürlichen Personen erleichtert, die Steuererklärung zu erstellen.
Dennoch muss noch immer die gesamte Steuererklärung auf Papier eingereicht werden,
auch wenn die Daten alle digital erfasst wurden.

Ausserdem hat man auch die zuständige Stelle für das Einreichen gewechselt. Seit kurzer
Zeit müssen die Steuererklärungen beim Kanton und nicht mehr auf der Wohngemeinde
eingereicht werden. Dies hat einerseits für den Steuerzahler Konsequenzen, da er nicht
mehr einfach in der eigenen Gemeinde das Kuvert einwerfen kann. Andererseits hat es
natürlich auch für die Gemeinden und den Kanton Auswirkungen.

Seit dem 4. April 2008 werden eingehende Steuererklärungen eingescannt und elektronisch
archiviert. Damit wurde für die Bearbeitung der Steuererklärungen ein durchgehend
elektronischer Prozess ermöglicht. Zuvor müssen die elektronisch erfassten
Steuererklärungen aber ausgedruckt und dann wieder eingescannt werden, und dies seit
über 10 Jahren.

Um die Auswirkungen und Hintergründe zu erörtern, möchte ich hiermit dem Regierungsrat
folgende Fragen stellen:

  1. Wieso kann mit der Software eTax.schwyz JP nur für bis zu fünf juristische Personen,
    Kollektiv- und Kommanditgesellschaften die Steuererklärung erstellt werden?
  2. Konnte früher für mehr als fünf juristische Personen diese Software verwendet
    werden und wenn ja, wieso erfolgte diese Umstellung und wurden z.B. Firmen die
    aus mehreren Gesellschaften bestehen oder Treuhänder darüber informiert?
  3. Was hat die Umstellung den Kanton und die Gemeinden gekostet, dass die
    Steuererklärung beim Kanton und nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden
    muss?
  4. Was hat die Umstellung der zuständigen Stelle für das Einreichen ansonsten für
    Konsequenzen mit sich getragen? Hatte es Auswirkungen auf die benötigten
    personellen oder räumlichen Ressourcen?
  5. Wieviel Platz benötigt der Kanton für die Papierberge von eingereichten
    Steuererklärungen pro Jahr und im Archiv?
  6. Wann kann der Steuerzahler endlich seine digital ausgefüllte Steuererklärung auch
    digital einreichen?
  7. Was kostet es den Kanton an Arbeitsstunden und in Franken, dass jede
    Steuererklärung zuerst eingescannt und dann digital sowie auf Papier archiviert
    werden muss pro Jahr und insgesamt seit 2010?
  8. Wieviel könnte der Kanton jährlich sparen, wenn Steuererklärungen digital
    eingereicht werden könnten?
  9. Was würde es den Kanton kosten, das digitale Einreichen der Steuererklärung zu
    ermöglichen?
  10. Wie gedenkt der Regierungsrat, das digitale Einreichen der Steuererklärung
    umzusetzen? Kann in Zukunft per E-Mail oder per Upload auf der Webseite des
    Kantons die Steuererklärung eingereicht werden?
  11. Wer würde diese Umsetzung realisieren? Der Kanton selber oder externe Fachleute?
  12. Wie hat sich die Verarbeitung der Steuererklärungen seit 2008 hinsichtlich des
    Papierverbrauchs entwickelt?
  13. Wieviel Papierakten gehen seit dann ein und wie hat sich dies seither verändert?
    Was ist die totale Anzahl eingescannter Seiten pro Jahr und im Durchschnitt pro
    Steuerakte?
  14. Wie hat sich der eigene Papierverbrauch der Steuerverwaltung seit 2007 gegenüber
    von früher entwickelt, hat er mengenmässig zu- oder abgenommen?
  15. Wie lässt sich dieser Verbrauch trotz des durchgehend elektronischen Prozesses
    begründen?

Ich bedanke mich beim Regierungsrat für die Beantwortung dieser Fragen.
Kantonsrat Dominik Blunschy, CVP, Schwyz