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„Ambulant vor stationär“ – wann kommt die Liste im Kanton Schwyz?

3. April 2018

Der Kanton Luzern will unnötige Spitalbehandlungen vermeiden und hat deshalb auf 1. Juli 2017 eine Liste mit zwölf Eingriffen eingeführt, die in der Regel ambulant vor stationär durchzuführen sind. Dem Beispiel des Kantons Luzern sind mit Zürich, Zug, Aargau und Wallis weitere Kantone auf Anfang 2018 gefolgt. Die Listen einiger Kantone sind mittlerweile koordiniert. Auch der Bund will, dass ab 1.1.2019 sechs Gruppen von Eingriffen nur noch ambulant durchgeführt werden.
Am 28. März hat der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf die Bilanz der ersten sechs Monate präsentiert. Bei den definierten Eingriffen war ein Rückgang von 26 Prozent festzustellen. Der Kanton Luzern konnte über 1,5 Mio. Franken bei den stationären Behandlungskosten sparen. Laut den Erhebungen des Kantons Luzern geht die Rechnung auch für die Krankenversicherer auf.
Der Kanton Schwyz respektive das zuständige Departement des Innern hat bis anhin verlauten lassen, man wolle zuerst die Erfahrungen anderer Kantone abwarten und Erkenntnisse sammeln, bevor man über den Erlass einer Liste befinde. Laut dem Eidgenössischen Departement des Innern wird es auch nach dem 1.1.2019 für die Kantone möglich sein, eine Liste mit mehr als den sechs vom Bund definierten Eingriffsgruppen zu definieren.
Zum Wortlaut der Kleinen Anfrage