Abstimmung vom 13. Juni 2021:
8. Mai 2021
Nein zu den extremen Anti-Landwirtschaftsinitiativen
CVP. Die CVP des Kantons Schwyz hat per ZOOM, d.h. auf digitalem Weg, mit den kantonalen Delegierten die Meinungsbildung zur Abstimmung vom 13. Juni 2021 durchgeführt. Dabei wurden die Pestizidinitiative und die Trinkwasserinitiative abgelehnt, während dem CO2-Gesetz, dem Covid-19-Gesetz und dem Terrorismusgesetz zugestimmt wurde.
Ja zum CO2 Gesetz
Ständerat Othmar Reichmuth, Illgau, überzeugte (pro) im Rahmen einer kontradiktorischen Auseinandersetzung mit Nationalrat Christian Imark, Solothurn, (contra) die Delegierten von den Vorteilen der Vorlage. Der Ausstoss der Treibhausgase soll bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um die Hälfte reduziert werden, wozu auch die Schweiz ihren Beitrag zu leisten hat. Das soll erreicht werden mit Lenkungsabgaben auf fossilen Energieträgern, finanziellen Anreizen und Investitionen in den Klimaschutz und in den technischen Fortschritt. Mehr als die Hälfte der Lenkungsabgaben werden bedingungslos an die Bevölkerung zurück verteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds. Damit werden direkt klimafreundliche Investitionen und indirekt der Werk- und Forschungsplatz Schweiz gefördert. Das einheimische Gewerbe erhält dadurch viel Arbeit. Die Auslandabhängigkeit im Energiebereich wird reduziert. Deshalb Ja zum Co2-Gesetz. Die Delegierten der CVP Kanton Schwyz befürworten diese Vorlage mit 49 Ja zu 9 Nein bei 3 Enthaltungen.
Pestizidinitiative: Produktion bricht ein – Preise steigen massiv
Nationalrat Markus Ritter, St. Gallen, überzeugte (contra) im Rahmen einer kontradiktorischen Auseinandersetzung mit Nationalrätin Regula Rytz, Bern, (pro) die Delegierten von den Nachteilen der Vorlage. In der landwirtschaftlichen Produktion sollen synthetischen Pflanzenschutzmittel und in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sollen synthetische Biozide verboten werden. Auch die entsprechende Einfuhr soll verboten werden.
Die Diskussion rund ums Trinkwasser hat vor allem damit zu tun, dass letztes Jahr in der Schweiz über Nacht Grenzwerte um den Faktor 100 gesenkt wurden. Gesundheitsbezogene Grenzwerte legen die Dosis fest, die trotz lebenslangem und täglichem Konsum keine schädliche Wirkung hat. Daneben gibt es gesetzliche Grenzwerte, die nichts mit dem Gesundheitsrisiko zu tun haben. Beim Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter handelt es sich um einen politisch festgesetzten Grenzwert. Es sei deshalb grundfalsch, in diesem Zusammenhang von «toxischem Wasser» zu sprechen. Eng damit verknüpft ist die Diskussion über schädliche Rückstände im Wasser. Als Naturprodukte sind weder Leitungs- noch Markenwasser «rein». Trotzdem lässt sich das Wasser bedenkenlos trinken. «Rein» ist destilliertes Wasser und das ist tödlich. Die Initianten behaupten wider besseres Wissen, dass es keinen Gegenvorschlag zu ihrer Initiative gäbe. Doch auch dies ist falsch. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um das Grund- und Trinkwasser noch besser zu schützen.
Die Trinkwasser-Initiative will künftige Direktzahlungen an drei Bedingungen knüpfen und zudem öffentlichen Institutionen nur noch «pestizidfreie» Forschung erlauben. Alle vier Bedingungen sind unbrauchbar. Die Bestimmung über den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft ist unnötig. Antibiotika wird bereits heute von einem Tierarzt verordnet und der Einsatz ist gut dokumentiert. Der völlige Verzicht auf Pestizide in der Landwirtschaft – das sind Pflanzenschutzmittel und Biozide für Reinigung und Hygiene – ist völlig unrealistisch. Betroffen sind von dieser Bestimmung auch Biobauern, denn auch sie setzen Pflanzenschutzmittel ein (auch synthetische und zudem persistente, zum Beispiel Kupfer gegen Pilzbildungen). Und auch Biobauern sind für die Stallhygiene auf Biozide angewiesen. Der Lösungsvorschlag «pestizidfrei» reduziert die regionale Schweizer Produktion massiv. Bauern können ihre Ernte nicht vor Pilzen und Schädlingen schützen. Die regionale Produktion bricht ein und die Preise für Regionales steigen massiv an. Tangiert ist auch die Qualität der Produkte. Schadhaftes und krankes Erntegut lässt sich nicht verkaufen. Die Initiative will auch die öffentliche Forschung massiv einschränken. Sie soll nur noch Mittel erhalten, wenn sie sich an einer pestizidfreien Produktion orientiert. Denkverbote bringen uns nicht weiter. Die Trinkwasser-Initiative schränkt nicht allein die regionale Produktion ein. Sie verhindert mit ihrer einschränkenden Forschungsbestimmung auch Innovationen. Die Initiative versieht die öffentliche Agarforschung mit Scheuklappen. Das ist extrem forschungsfeindlich.
Die Nahrungsmittel würden in der Schweiz massiv verteuert. Der Einkaufstourismus würde geradezu gefördert. Die Lebensmittelsicherheit und die Haltbarkeit würden sinken. Es käme zu massiven Produktionsausfällen und zu höherem Bearbeitungsaufwand. Verarbeitungsbetriebe würden ins Ausland abwandern. Deshalb Nein zur Pestizidinitiative. Die Delegierten der CVP Kanton Schwyz lehnen diese Vorlage mit 16 Ja zu 36 Nein bei 1 Enthaltung ab.
Trinkwasserinitiative vernichtet die regionale Produktion
Nationalrat Markus Ritter, St. Gallen, überzeugte (contra) im Rahmen einer kontradiktorischen Auseinandersetzung mit Nationalrätin Regula Rytz, Bern, (pro) die Delegierten von den Nachteilen der Vorlage. Diese hat mit Trinkwasser direkt nichts zu tun. Das Schweizer Trinkwasser ist von hervorragender Qualität. Direktzahlungen dürfen nur noch an Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet werden, die keine Pflanzenschutzmittel verwenden und kein Futter für die Tiere zukaufen. Damit ist auch der Biolandbau betroffen. Auch die Schweizer Landwirtschaft ist arbeitsteilig aufgestellt. Die inländische Produktion von Eiern, Geflügelfleisch und Schweinefleisch würde massiv einbrechen, weil nur noch betriebseigenes Futter verwendet werden dürfte. Die Eierproduktion und die Produktion von Hühnerfleisch und Schweinefleisch im Berggebiet käme zum Erliegen. Rund 160‘000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft gingen verloren. Das Produktionsmanko müsste importiert werden. Deshalb Nein zum Trinkwasserinitiative. Die Delegierten der CVP Kanton Schwyz lehnen diese Vorlage mit 18 Ja zu 37 Nein bei 1 Enthaltung ab.
Ja zum Covid-19-Gesetz
Ein grosser Teil des Covid-19-Gesetzes wird vom Referendumskomitee nicht bestritten, insbesondere die finanziellen Nothilfen. Doch bei einem Volksnein fällt das ganze Gesetz dahin. Die laufenden Nothilfen stünden dann ohne Grundlage da. Eine neue Grundlage wäre nicht in Sicht. Die Nothilfeprogramme müssten abgebrochen werden. Das wäre für ganze Branchen katastrophal. Deshalb Ja zum Covid-19-Gesetz. Die Delegierten der CVP Kanton Schwyz befürworten diese Vorlage mit 54 Ja zu 1 Nein bei 1 Enthaltung.
Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz
Die bisherigen Massnahmen zur Terrorbekämpfung sind nur repressiv, d.h. es muss zuerst etwas passieren, bevor interveniert werden kann. Neu soll auch präventiv Terrorbekämpfung gemacht werden dürfen, was mit der Einschränkung von Grundrechten verbunden ist. Massnahmen (z.B. Meldepflicht, Kontaktverbot, Eingrenzung, Ausgrenzung, Ausreiseverbot, Hausarrest, Ausschaffungshaft, etc.) sind aber auf höchstens 12 Monate beschränkt und müssen verhältnismässig sein. Zudem müssen die Zwangsmassnahmen vom Zwangsmassnahmegericht bewilligt werden. Andere Staaten haben ähnliche Bestimmungen. Deshalb Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz. Die Delegierten der CVP Kanton Schwyz befürworten diese Vorlage mit 50 Ja zu 4 Nein bei 1 Enthaltung.
Weitere Informationen:
Dr. iur. Bruno Beeler, Präsident CVP, Kantonsrat, Goldau, 041 811 88 66, 079 314 77 44, [email protected]