4 x Ja zu den eidg. Abstimmungen vom 24.11.2024
29. Oktober 2024 – Die Mitgliederversammlung der Mitte Schwyz vom 16. Oktober 2024 hat für alle eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.11.2024 die Ja-Parole beschlossen.
Einschränkungen für die Untermiete im Obligationenrecht: 45 Ja zu 13 Nein
Die Möglichkeit des Mieters, ein Untermietsverhältnis zu begründen, wird eingeschränkt, bzw. auf klarere Grundlagen gestellt. Neu ist dafür die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Zudem müssen Änderungen dem Vermieter bekannt gegeben werden. Die Untermiete kann zudem neu auf 2 Jahre beschränkt werden. Wenn der Mieter diese Verpflichtungen verletzt, kann ihm nach Abmahnung innert 30 Tagen gekündigt werden. Die Mitte stimmt der Änderung bei der Untermiete mit 45 Ja zu 13 Nein zu.
Neue Definition für den Eigenbedarf des Vermieters im Obligationenrecht: 56 Ja zu 5 Nein
Der Eigenbedarf des Vermieters für die Mieträumlichkeiten spielt schon bisher in gewissen Situationen eine Rolle. Neu soll nicht mehr der kaum beweisbare dringende Eigenbedarf, sondern ein objektiv beurteilbarer bedeutender und aktueller Eigenbedarf relevant sein. Die Mitte stimmt dieser neuen Definition des Eigenbedarfes mit 56 Ja zu 5 Nein zu.
Einheitliche Finanzierung der Leistungen gemäss KVG: 63 Ja zu 0 Nein
Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden heute je nach Bereich unterschiedlich finanziert. Die Kantone finanzieren mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Leistungen (mit Übernachtung im Spital), höchstens 45 Prozent werden mit Prämien finanziert. Ambulante Leistungen (ohne Übernachtung) werden vollständig durch KVG-Prämien finanziert. Für die Pflege leisten die OKP und die Pflegebedürftigen je einen Beitrag, die Kantone sind für die Restfinanzierung zuständig. Die heute je nach Bereich unterschiedliche Finanzierung der Leistungen führt zu Fehlanreizen. Mit der Änderung des KVG vom 22. Dezember 2023 wird die Finanzierung vereinheitlicht, wodurch die Fehlanreize wegen der unterschiedlichen Finanzierung beseitigt werden können. Die Mitte stimmt der einheitlichen Finanzierung der Krankenpflegeleistungen (EFAS) einstimmig zu.
Ausbau Nationalstrassennetz: 56 Ja zu 7 Nein
Das Verkehrsaufkommen auf dem Nationalstrassennetz hat sich seit 1960 rasant entwickelt. Trotz umfangreicher Investitionen in den öffentlichen Verkehr und in Verkehrsmanagementmassnahmen zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Nationalstrassenkapazitäten, hat diese Entwicklung dazu geführt, dass besonders stark befahrene Nationalstrassenabschnitte regelmässig überlastet sind. Staus und stockender Verkehr sind die Folge. Engpässe auf dem Nationalstrassennetz führen zu einer Rückverlagerung des motorisierten Strassenverkehrs auf die Kantons- und Gemeindestrassen. Mit der Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes sollen besonders stark betroffene Abschnitte gezielt erweitert werden. Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) stellt dem Bund die dafür benötigten Mittel zur Verfügung. Das Parlament entscheidet alle vier Jahre sowohl über die Projekte und deren Priorisierung als auch über die Finanzierung, indem es den dazugehörigen Verpflichtungskredit bewilligt. Die Mitte Schwyz stimmt dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen mit 56 Ja und 7 Nein klar zu.