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Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über die steueramtliche Schätzung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken (LSchätzG)

2. Juli 2020 – Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über die steueramtliche Schätzung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken (LSchätzG) Die CVP des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung und nimmt wie folgt Stellung: 1. Die CVP begrüsst den regierungsrätlichen Gegenvorschlag, weil er das Hauptproblem der vom Regierungsrat initiierten generellen Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe (Verzögerung der Steuerveranlagungen) löst und keine rückwirkende Gesetzesänderung (wie von der Motion verlangt) erforderlich macht. Damit kann auch der bisher getätigte grosse Schätzungsaufwand verwertet werden.

Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über die steueramtliche Schätzung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken (LSchätzG)
Die CVP des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung und nimmt wie
folgt Stellung:
1. Die CVP begrüsst den regierungsrätlichen Gegenvorschlag, weil er das Hauptproblem der
vom Regierungsrat initiierten generellen Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe (Verzögerung der Steuerveranlagungen) löst und keine rückwirkende
Gesetzesänderung (wie von der Motion verlangt) erforderlich macht. Damit kann auch der
bisher getätigte grosse Schätzungsaufwand verwertet werden.
2. Das Auslösen der generellen Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und
Gewerbe sollte indessen für die Zukunft gleich geregelt werden, wie das bei den nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken der Fall ist. Der Kantonsrat sollte dafür zuständig sein.
Ein automatisches Auslösen der generellen Neuschätzung bei einer Veränderung der
Schätzungswerte soll es künftig nicht mehr geben.
Wir danken für die Aufnahme unserer Anregung der Gesetzesänderung für die Zukunft.
Freundliche Grüsse
CVP Kanton Schwyz
Bruno Beeler Matthias Kessler
Präsident Kantonalpartei. Fraktionschef