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Ursula Lindauer in den Regierungsrat

24. August 2022

Ursula Lindauer in den Regierungsrat

Mitte Schwyz. Die Mitte Schwyz hat anlässlich der Mitgliederversammlung vom 23. August 2022 die Wahlempfehlung zu den Regierungsratsersatzwahlen und die Abstimmungsparolen zu den Bundesvorlagen vom 25. September 2022 beschlossen. Für die Regierungsratswahlen wird für den einen zu vergebenden Sitz Ursula Lindauer vorgeschlagen, während für den zweiten Sitz keine Wahlempfehlung abgegeben wird. Die Massentierhaltungsinitiative wird wuchtig abgelehnt, während den drei übrigen Vorlagen klar zugestimmt wird.

Ursula Lindauer in den Regierungsrat

Am 25. September 2022 sind zwei Sitze in der Schwyzer Regierung neu zu besetzen, weil zwei bisherige Regierungsräte ihren Rücktritt erklärt haben. Die Mitte Schwyz empfiehlt die ausgezeichnete Kandidatin Ursula Lindauer der GLP zur Wahl in den Regierungsrat. Sie hat das Format als Regierungsrätin. Sie hat Führungserfahrung und kennt die kantonale Verwaltung bestens, weshalb sie besonders gut in der Lage ist, das zu übernehmende Departement zu führen. Zudem tut dem Schwyzer Regierungsgremium eine zweite Frau ausgesprochen gut. Die Mitte Schwyz hat bisher in vielen Bereichen mit der GLP eng zusammengearbeitet und will das auch künftig tun. Für den zweiten zu vergebenden Sitz gibt die Mitte Schwyz keine Wahlempfehlung ab.

Nein zur Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“

In der Schweiz sind die Nutztierbestände bereits limitiert. Das Tierwohl ist mit vielen Vorschriften weit besser gesichert als im Ausland. Mit der Massentierhaltungsinitiative soll die Nutztierhaltung in der Schweiz noch mehr eingeschränkt werden. Mindestens die Vorgaben von Bio Suisse müssten gelten. Für alle. Das würde die Herstellung von tierischen Produkten erschweren, um 20-40 % verteuern und letztlich reduzieren. Die Konsumenten würden gezwungen, nur noch Produkte ab dem Label Bio Suisse zu konsumieren. Der derzeit gekaufte Anteil von Bio-Produkten machte im Jahre 2020 im Durchschnitt 11 % aus. Die meisten tierischen Produkte dürften nicht mehr importiert werden, weil die dortigen Vorschriften weniger streng sind. Der Einkaufstourismus würde angekurbelt. Bio-Landwirt und Mitte-Kantonsrat Michael Reichmuth, Oberarth, hat die Vorlage vorgestellt und zur Ablehnung empfohlen. Die Delegierten der Mitte Schwyz haben die Massentierhaltungsinitiative mit 69 Nein und 2 Ja wuchtig abgelehnt.

Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV und zur Änderung des AHV-Gesetzes

Im Rahmen einer kontradiktorisch geführten Debatte wurden die beiden AHV-Vorlagen von Nationalrätin Ruth Humbel, AG, befürwortet, während alt KR Otto Kümin, Freienbach, Vizepräsident des Schwyzer Gewerkschaftsbundes, die Nein-Parole vertrat. Wegen der höheren Lebenserwartung und wegen der Alterung der Gesellschaft braucht die AHV dringend mehr Geld zur Sicherung der Renten. Dazu soll das Rentenalter der Frauen von 64 Jahren schrittweise und mit Zuschlägen auf 65 Jahre angehoben (Änderung AHV-Gesetz) und die Mehrwertsteuer von 7.7 % um 0.4 % auf 8.1 % (Zusatzfinanzierung der AHV) erhöht werden. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt bis 2032 einen Ertrag von 12 Mia. Franken ein, während die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahren bis 2032 netto 5 Mia. Franken ausmacht. 55 % der Renten werden von Frauen bezogen, während die Männer 45 % beziehen. Die Frauen zahlen 34 % der AHV-Beiträge ein, während die Männer deren 66 % aufbringen. Bei der Einführung der AHV im Jahre 1948 betrug das Rentenalter für Frauen und Männer 65 Jahre. Die beiden Vorlagen sind massvoll bzw. gut austariert und stellen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der AHV-Rente dar. Die Delegierten der Mitte Schwyz haben der Zusatzfinanzierung der AHV und der Änderung des AHV-Gesetzes (Erhöhung Rentenalter Frauen) mit 74 Ja zu 4 Nein überaus klar zugestimmt.

Ja zur Änderung Verrechnungssteuergesetz

Der Schweizer Fremdkapitalmarkt soll gestärkt werden. Auf inländische Obligationenzinsen soll künftig keine Verrechnungssteuer (35 %) mehr erhoben werden, damit Schweizer Konzerne ihre Obligationen wieder vermehrt in der Schweiz emittieren. Zudem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden, womit im Ausland verwaltetes Wertschriftenvermögen in die Schweiz geholt werden soll. Der mit diesen Entlastungen verbundene Steuerausfall beläuft sich auf zwischen 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr, und zwar grösstenteils beim Bund. Im Gegenzug werden Steuermehreinnahmen beim Bund und den Kantonen erwartet. Dr. Stefan Pfyl, Steuerexperte und Mitinhaber eines Treuhandunternehmens, Schwyz, hat die Vorlage vorgestellt und zu Annahme empfohlen. Die Delegierten der Mitte Schwyz haben der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes mit 67 Ja zu 8 Nein klar zugestimmt.

Weitere Informationen:

Dr. iur. Bruno Beeler, Präsident Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau, 041 811 88 66, 079 314 77 44, [email protected]