Nein zur Kündigung des Kulturlastenausgleichs
8. September 2017
Da der Kanton Schwyz mit kulturellen Einrichtungen eher schmal unterwegs ist, leistet er seit 2010 über den sog. Kulturlastenausgleich an benachbarte Kantone einen besucherabhängigen Beitrag an überregionale Einrichtungen. Diese Abgeltung erfolgt also gezielt nach dem Bedarfsprinzip und nicht nach dem Giesskannenprinzip.
Jährlich leistet der Kanton Schwyz so Beiträge in der Höhe von rund 1.80 Mio. CHF an Institutionen, die sich der Kanton Schwyz nicht leistet. Das sind rund CHF 11.00 pro Einwohner. Generell ist dazu zu sagen, dass sich der Kanton Schwyz im Bereich Kultur, Sport und Freizeit mit Ausgaben von rund CHF 220.00 / E in den hintersten Rängen der Schweizer Kantone befindet.
Nun hat der Kantonsrat am 31.Mai 2017 mit klarer Mehrheit von 55 zu 38 Stimmen der Spar-Vorlage des Regierungsrates zugestimmt, dass künftig diese Gelder nicht mehr aus der Staatskasse, sondern aus dem Lotteriefond bezahlt werden sollen. Man spart so ab dem Jahr 2022 CHF 1.80 Mio. CHF im Kantonalen Finanz-Haushalt und bedient sich künftig aus dem Lotteriefond.
Man argumentiert, dass der Lotteriefond momentan mit über CHF 15 Mio sehr gut bestückt sei und es zu keinem Leistungsabbau führen werde.
Vom Lotteriefond profitieren der Sport, das Sozialwesen und die Kultur zu je einem Drittel. Gelder aus dem Lotteriefond werden in der Regel für Projekte eingesetzt, welche sonst keine Unterstützung erhalten würden. Wenn nun der Lotteriefond innert weniger Jahre mit jährlichen Zahlungen bis über CHF 2 Mio. pro Jahr an den Kulturlastenausgleich geschmälert wird, kann dieser seine sehr wichtige Funktion als Nischenfinanzierer in Kürze nicht mehr wahrnehmen. Wollen wir das?
Einmal mehr bezahlen diese Zeche dann jene, die sich sonst schon nicht alles leisten können, also die unteren gesellschaftlichen Schichten und ärmere Gemeinden. Der Kanton Schwyz triftet dann in den hintersten Rang der kulturellen Förderung und wird als Trittbrettfahrer wahrgenommen.
So eine Politik wird entschieden abgelehnt, deshalb ein überzeugtes NEIN zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen. Mit einem beherzten Dank !