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Nein zum Transparenzgesetz

23. April 2019

Unter der Moderation von Reto Föllmi, ordentlicher Professor für Internationale Wirtschaftsbeziehungen in St. Gallen, überzeugte Nationalrat Markus Ritter, CVP, St. Gallen, (pro) im Rahmen einer kontradiktorischen Auseinandersetzung mit Nationalrat Michael Töngi, Grüne, Luzern, (contra) die Delegierten von den Vorteilen der Steuerreform und AHV-Vorlage (STAF). Mit der Unternehmenssteuerreform wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei den Unternehmenssteuern sichergestellt. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben werden. Für die Sicherung der AHV-Renten braucht es dringend eine weitergehende Finanzierung. Dazu sollen erstmals seit 40 Jahren die Beiträge für die AHV um 0.15 % für die Arbeitnehmer und 0.15 % für die Arbeitgeber erhöht werden. Zusammen mit dem erhöhten Beitrag des Bundes sollten pro Jahr 2020 deren 2‘000 Millionen mehr in die notleidende AHV-Kasse fliessen. Die Delegierten nahmen diese Vorlage mit 64 Ja zu 3 Nein an.
Nationalrat Alois Gmür hat die Umsetzung der Änderung der EU-Waffenrichtlinie vorgestellt. Die damit verbundenen geringen administrativen Auflagen für die Schützen sind in Kauf zu nehmen, weil bei einer Ablehnung die Schweiz aus dem überaus bedeutenden Abkommen Schengen/Dublin automatisch ausgeschlossen würde. Die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Verbund ist für die Sicherheit, das Asylwesen, für den Grenzverkehr und für die Reisefreiheit der Schweizer von grosser Bedeutung. Voraussetzung für den weiteren Verbleib in diesem Verbund ist die teilweise Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie bzw. eine entsprechende Änderung des Waffengesetzes. Dabei kann die Armeewaffe nach Dienstende weiterhin nach Hause genommen werden. Die Jäger sind nicht betroffen. Die Delegierten nahmen diese Vorlage mit 67 Ja zu 3 Nein an.
Kantonsrat und Fraktionspräsident Matthias Kessler, Brunnen, hat das Transparenzgesetz vorgestellt. Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Aus dem gemäss Verfassungsauftrag geschaffenen Gesetzestext ergibt sich, wie befürchtet, ein Bürokratiemonster. Wer sich politisch engagagiert, wird damit unnötig noch administrativ belastet. Das Transparenzgesetz ist im Kanton Schwyz überflüssig. Der Grossteil der Delegierten beurteilte das Transparenzgesetz als praxisuntaugliches Bürokratiemonster, ein kleiner Teil befand es als zu wenig griffig, bzw. zahnlos. So lehnten die Delegierten das Transparenzgesetz mit 65 Ja und 0 Nein einstimmig ab.
Zum Download der Medienmitteilung

v.l.n.r.: Prof. Reto Föllmi, NR Markus Ritter, NR Michael Töngi, RR Othmar Reichmuth, Parteipräsident Bruno Beeler

Nationalrat Alois Gmür

76 Delegierte fassten die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019