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Keine Heldentat der Sparapostel

8. September 2017

Kantonsrat Marcel Buchmann, Innerthal

In den letzten Jahren wurden im Kanton Schwyz über viele Sparmassnahmen, Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen zwecks Sanierung des Kantonshaushaltes im Kantonsrat debattiert. Die meisten davon wurden jedoch nicht umgesetzt, da sie entweder den Gemeinden und Bezirken oder irgendeiner im Parlament vertreten Interessengruppe „wehgetan“ hätten. Mit der Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau – und Eigentumsförderung hat man nun aber ein „Opferlamm“ gefunden, welches hauptsächlich aus Betagten, Invaliden, Pflegebedürftigen, Pflegepersonal sowie Personen in Ausbildung besteht. Die ihnen bis ins Jahr 2027 zugesicherten Kantonsbeiträge sollen mit der Aufhebung des Gesetzes bereits ab dem Jahr 2022 diese Kantonsbeiträge (und damit verbunden in gleicher Höhe auch die Bundesbeiträge) wegfallen. Das Einsparpotenzial beträgt kumuliert für die Jahre 2022 – 2027 ca. 130‘000.– = pro Jahr also ca. Fr. 25‘000.– Allerdings ist damit zu rechnen, dass die nicht mehr ausgerichteten Beiträge ab dem Jahr 2022 zu höheren Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeausgaben führen werden, womit faktisch für die Allgemeinheit die vorliegende Sparmassnahme zu einer Nullrunde wird. Ein Nein zu dieser unrühmlichen Sparmassnahme, welche zulasten der schwächeren Mitbürger und Mitbürgerinnen gehen würde, ist die richtige Antwort an die übereifrigen „Sparapostel“!