Kein Hü und Hott in der kantonalen Steuerpolitik
31. Januar 2017
Im Herbst des letzten Jahres durften wir Schwyzer über eine Revision des kantonalen Steuergesetzes auf der Basis des Flat Rate Tax Prinzips abstimmen. Bekanntlich wurde diese Vorlage mit fast 80% Nein-Stimmenanteil wuchtig verworfen. Bereits diese Revision hat vorgesehen, dass die Steuer-Eintrittsschwelle für natürliche Personen, das heisst konkret das minimale steuerbare Einkommen, ab welchem Steuern zu bezahlen sind, angehoben werden soll. Aktuell liegt der Kanton Schwyz im Vergleich mit andern Kantonen bezüglich dieser Steuer-Eintrittsschwelle am Ende der Rangliste. Dies bedeutet, dass Bürger mit sehr geringem Einkommen in allen Kantonen bezüglich Steuerbelastung besser dran wären als im Kanton Schwyz. Für einen Kanton, der sich rühmt eine attraktive Steuerpolitik zu betrieben ist dies sicher kein Ruhmesblatt.
In einer am 12. Februar 2017 zur Abstimmung kommenden kantonalen Initiative „Ja zu einer gerechten Steuerentlastung“ hat die SP das eigentlich berechtigte Anliegen aufgenommen. Die Umsetzung dieser Initiative ist aber dermassen unklar, dass ich dieser einfach nicht zustimmen kann. Die Initiative verlangt nämlich implizit, dass auch die Einkommen über der Steuereintrittsschwelle entlastet werden müssen, ohne dass dies klar ausgeführt ist und die Konsequenzen klar ersichtlich sind. Wenn eine Person mit einem steuerbaren Einkommen gerade unterhalb der Steuereintrittsschwelle künftig keine Steuern, eine andere mit einem steuerbaren Einkommen gerade über der Schwelle aber wie bisher Steuern zahlen muss widerspricht dies dem in der Bundesverfassung verankerten Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Mit der Annahme dieser Initiative wären wir zudem bei künftig notwendigen Anpassungen des Steuerregimes, z.B. einer Neuausgestaltung der Sozialabzüge, zu stark eingeschränkt.
Ähnlich verhält es sich mit der zweiten von der SP eingereichten Initiative „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung“. Zurzeit wird Aktionären, welche mehr als 10% einer Firma besitzen – dies sind mitunter vielfach KMUs – ein Steuerrabatt von 50% auf erhaltene Dividenden gewährt. Eine Senkung dieses Rabatts auf 40%, wie von der Initiative gefordert, wäre sicher gerechtfertigt, wenn bei den Gewinnsteuern dieser Firmen neue Rabatte eingeführt würden. Die Unternehmenssteuerreform III, über welche wir ebenfalls am 12. Februar abstimmen, sieht für deren Umsetzung in den Kantonen genau einen solchen Beschränkungsmechanismus vor. Eine Reduktion der Gewinnsteuern für Zinsen auf überschüssigem Eigenkapital wird nur möglich sein, wenn dafür der Rabatt auf Steuern für Dividenden auf 40% reduziert wird. Das Anliegen der SP wurde also selbst in der USR III, wenn auch in abgeschwächter Form, aufgenommen. Wenn wir die Dividendenbesteuerungs- Initiative der SP nun annehmen, wird bei der Umsetzung der USR III der Druck, zur Kompensation die zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen, sehr gross sein. Selbst die SP müsste dann einsehen, dass sie den Trumpf zur falschen Zeit eingesetzt hat. Die Annahme der Initiative würde uns dann bei der Gestaltung der Steuern von juristischen Personen unnötig einschränken.
Was wir Schwyzer dringend brauchen sind konsistente Steuergesetze, welche nicht nur Partikulärinteressen genügen, sondern bei langfristig ausgeglichenem Haushalt breit abgestützte Zielvorgaben abdecken. Die zwei SP Initiativen genügen diesen Ansprüchen so wenig, wie die letztes Jahr abgelehnte Flat Rate Tax. Aus diesem Grund lehne ich beide Initiativen ab.