Ja zum Werkplatz Schweiz und zur Rentensicherung
1. Mai 2019
Die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) bezweckt die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt.
Als Ausgleich für diese kantonalen Steueranpassungen wird der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht. Die Kantone erhalten neu 21.2 Prozent aus den Erträgen der direkten Bundessteuer (bisher: 17 Prozent). Das verschafft dem Kanton Schwyz finanzpolitischen Spielraum, um seine Gewinnsteuern zu senken und so wettbewerbsfähig zu bleiben.
Als sozialer Ausgleich ist eine Zusatzfinanzierung der AHV in der Höhe von jährlich rund zwei Milliarden Franken vorgesehen, um die Finanzierungslücke der AHV zu sichern.
Die Steuervorlage ist dringend notwendig, denn der Wirtschaftsstandort Schweiz braucht Rechtssicherheit. Gleichzeitig bleibt die Schweiz steuerlich attraktiv und wirtschaftlich konkurrenzfähig. Dies sichert sowohl die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen, Bezirken und Gemeinden, wie auch unsere Arbeitsplätze. So profitiert jede Bürgerin und jeder Bürger von der Reform.
Darum ein überzeugtes Ja zur AHV-Steuervorlage!