Für Attraktivität und Nachwuchs
8. September 2017
Ein wichtiger Standortvorteil für den Kanton Schwyz ist die Nähe zu den renommierten Kulturinstitutionen, wie es sie in Zürich und Luzern gibt. Die grossen und grossartigen Kulturhäuser werden von den Schwyzer Bürgern geschätzt und rege genutzt, wie die erhobenen Nutzungszahlen zeigen. Anhand dieser Nutzungszahlen wird übrigens auch, quasi nach Verursacherprinzip, bestimmt wie hoch der Kulturlastenausgleich für den jeweiligen Kanton ausfällt. Auch die Schwyzer Wirtschafts- und Standortförderung betont, wie wichtig solche Kulturangebote sind, wenn es darum geht, internationale Firmen und Mitarbeitende für eine Ansiedlung im Kanton Schwyz zu gewinnen. Zu einer konkurrenzfähigen Standortattraktivität gehört ein Weltkulturangebot und zu einem Kanton, der das als strategisches Ziel hat, ein verlässlicher Budgetposten und nicht das Flatterbudget des Lotteriefonds.
Die Kündigung des Kulturlastenausgleichs ist auch kein Nullsummen-Spiel, wie uns die Gegner der Vereinbarung weis machen wollen. Die Gelder aus dem Lotteriefonds werden nämlich auch für andere Zwecke als Kultur gebraucht wie z.B. Jugend und Sport! Mit der Begleichung des Kulturlastenausgleichs aus dem Lotteriefonds wird dieser jährlich um 1.8 Millionen mehr abgeschöpft. Gelder, die sonst u.a. auch für Sportorganisationen, -Veranstaltungen und -Einrichtungen im Kanton Schwyz eingesetzt werden könnten. Das hat allem voran für unsere Jugend, Vereine und lokale Organisationen und damit für unsere Gesellschaft einen enormen Wert.
Soll das Geld also nicht quasi aus dem «Jugend- und Vereinskässeli» entwendet werden, sondern die Standortattraktivität und der Nachwuchs gefördert werden, muss ein NEIN zur Kündigung der Kulturlastenvereinbarung in die Urne.