Ein energiepolitisches Trauerspiel
6. Juni 2018 – Kantonrat Simon Stäuble, CVP Einsiedeln, in seinem Leserbrief zum juristischen Trauerspiel um den Energie-Fünfliber
Der Energie-Fünfliber ist Geschichte. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr beim Bund die dafür vorgesehenen CO2-Abgaben in den Kanton Schwyz zurückzuholen. Obwohl sämtliche Bezirke ihr klares Ja zum Energie-Fünfliber abgegeben haben, erreicht eine Minderheit gegen Volkes Wille über den Rechtsweg die Verunmöglichung. Ihre Beschwerde gegen den Energie-Fünfliber wurde in erster Instanz vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Trotzdem erreichen es die Exponenten das Vorhaben durch einen Weiterzug ans Bundesgericht zu Fall zu bringen. Bereits vor Entscheid des Bundesgerichtes scheitert der Energie-Fünfliber nun schon wegen ablaufenden Bundesfristen. Die Argumente fehlen, welche gegen die Rückführung von erheblichen Bundesgeldern in den Kanton sprechen. Aber Argumente braucht es ja offensichtlich nicht, es reicht eine Verzögerung bis zum Ablaufen der Fristen. Entscheide des Volkes aber auch des Parlaments sollen zwar durch die dritte Gewalt überprüft werden können. Wenn durch die Ergreifung eines Rechtsmittels aber nur Verfahrensverzögerung und somit ein fristbedingtes Abwürgen eines Volksentscheides bewirkt werden soll, ist das durchaus opportune Instrument der Beschwerde missbräuchlich angewandt. Dass sich hier gerade Personen – welche sich während mehreren Jahren vom Volk für ein öffentliches Amt haben wählen lassen – über solche juristische Winkelzüge gegen die Meinung des Volkes durchsetzen, ist schwer verdaulich.