Christliche Feiern an Volksschulen
4. Juli 2018
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der religiösen Bildung in der Volkschule sind im Kanton Schwyz bereits klar gesetzlich geregelt. Den (christlichen) Landeskirchen werden entsprechende Zeitgefässe für den konfessionellen Unterricht zur Verfügung gestellt. Der Lehrplan der Volksschule thematisiert explizit Feiern und Rituale dieser Religionsgemeinschaften. Damit ist eine ausreichende, sinnvolle und in der Praxis bewährte Grundlage für ein unproblematisches Zusammenleben der Religionen und Kulturen in unserem Kanton vorhanden. Gerade in der Primarschule werden im Kanton Schwyz die christliche Traditionen und Feiern begangen, ohne dass es dabei zu Konflikten oder gar Rechtshändeln mit Andersgläubigen oder Konfessionslosen kommt. Es ist deshalb unverständlich, weshalb einzelne Kantonsräte in der letzten Kantonsratssession wegen angeblichen negativen Vorfällen in Kleinbasel oder gar im Ausland das Volksschulgesetz im Kanton Schwyz anpassen wollten. Es geht ihnen offensichtlich nur darum, im Kanton Schwyz ein neues Problem herbeizureden, um es dann als Wahlkampfvehikel zu missbrauchen. Wahre Christen machen da nicht mit.