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Bundesausschaffungszentrum Wintersried – sinnvolle Alternativen sind gefragt

26. Juli 2019

Bundesausschaffungszentrum Wintersried – sinnvolle Alternativen sind gefragt

Unsere Flüchtlingspolitik respektiert die Genfer Konvention und die humanitäre Tradition der Schweiz. Menschen in einer Notlage sollen unsere Hilfe in Anspruch nehmen können. Mit der Revision des Asylgesetzes, welches seit dem 1. März 2019 in Kraft ist, werden die meisten Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen. Wer nach dem Asylrecht keinen Anspruch auf Schutz hat, soll die Schweiz konsequent ver­lassen müssen. Als Grundsatz gilt es, die Situation der Asylsuchenden in ihren Ursprungs­ländern zu verbessern und die internationale Migrations-Zusammenarbeit zu intensivieren.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für die Durchführung der Asyl­verfahren und für die Standortwahl der Bundesasylzentren. Der Kanton Schwyz gehört der Asylregion der Zentralschweiz und des Tessins an. In dieser Asylregion sind zwei dauer­hafte Bundesasylzentren vorgesehen. Im Kanton Tessin hat sich das SEM für ein Bundes­asylzentrum in den Gemeinden Balerna und Novazzano mit dem Kanton und den Gemein­den geeinigt. Das bereits in Betrieb stehende Bundesasylzentrum auf dem Glaubenberg wird als temporäre Anlage bis mindestens Mai 2022 genutzt.

Der Kanton Schwyz soll gemäss aktueller Planung des SEM Standortkanton eines dauer­haften Bundesasylzentrums werden. Der Standort ist im Wintersried in Ibach-Schwyz vor­gesehen, sofern die Kantone der Zentralschweiz keinen alternativen Standort finden.

Ein Grossteil der Schwyzerinnen und Schwyzer anerkennen die Notwendigkeit solcher Bundesasylzentren. Auch die CVP-Ortspartei Schwyz sieht den Bedarf von Ausschaffungs­zentren, opponiert jedoch bereits seit 2014 gegen den Standort im Wintersried. Aus folgen­den Gründen fordert sie die Regierung auf, alternative Standorte zu suchen:

  • Die Entwicklungsachse Urmiberg gehört zum kantonalen Richtplan und fokussiert sich auf die Gebiete des Zeughausareals Seewen und Brunnen Nord.
  • Der Standort im Wintersried liegt angrenzend an das Zeughausareal. In diesem Gebiet ist die Ansiedlung von neuen Firmen vorgesehen, um für unsere Region neue wichtige Arbeitsplätze zu schaffen.

Anlässlich des Bunderatsbesuch vom 4. Juli 2019 in Schwyz durfte ich bei einem persön­lichen Gespräch mit Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter erfahren, dass der Standort im Wintersried nicht zwingend sei. Der Kanton Schwyz und die Zentralschweizer Kantone können weiterhin Alternativen vorschlagen. Da die Schwyzer Regierung jedoch die klare Haltung hat, kein Bundesasylzentrum auf Schwyzer Kantonsgebiet zu betreiben, ist die Grundlage für eine lösungsorientierte Entscheidungsfindung erschwert.

Nachdem das Verwaltungsgericht beim Baubewilligungsverfahren für das Bundesasyl­zentrum Wintersried die beiden Vorinstanzen gestützt hat, ist der Bund nun wieder gefordert. Der Zeitpunkt ist günstig, um den Druck vom Standort Winterried zu nehmen.

Da nicht ersichtlich ist, welche Strategie die Regierung verfolgt, bitte ich um folgende Informationen:

  1. Mit welchen konkreten migrationspolitischen Zielsetzungen definiert der Regierungs­rat seine grundsätzliche Haltung für ein Bundesasylzentrum?
  2. Können alternative Standorte für ein Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz an­geboten werden, bzw. hat das zuständige Departement mögliche Standorte aktiv evaluiert?
  3. Mit welchen Massnahmen können die übrigen Zentralschweizer Kantone für alternative Standorte unterstützt werden – im Speziellen der Kanton Obwalden mit dem heutigen Standort Glaubenberg?

Schwyz, 21. Juli 2019                                           Sandro Patierno, CVP-Kantonsrat Schwyz