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Anmeldefristen für Kurzarbeit für Betriebe im Lockdown

18. Januar 2021

Anmeldefristen für Kurzarbeit für Betriebe im Lockdown
Bekanntlich leiden viele Unternehmen wirtschaftlich sehr unter dem von den Behörden angeordneten Lockdown. Eine Stabilisierung/Sicherung der Arbeitsplätze wird durch die Möglichkeit Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen erreicht. Mit Befremden stelle ich fest, dass das zuständige Amt im Kanton Schwyz instruiert ist, dass Kurzarbeit, auch im Falle eines Lockdowns, nicht rückwirkend beantragt werden kann.
In der Praxis bedeutet das, dass jeder Betrieb welcher sich zuerst um das Herunterfahren des Betriebes, oder um mögliche Massnahmen wie die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter in Partnerbetrieben und ähnliche Massnahmen gekümmert hat und deshalb nicht SOFORT das Formular zur Beantragung von Kurzarbeit eingereicht hat nun für die Zeit zwischen Lockdown und Poststempel des Antragsformulars nicht berechtigt, ist für diese Zeit Kurzarbeitsentschädigung einzufordern. Somit bleiben diese Unternehmungen auf 100% der Personalkosten für die erwähnte Zeit sitzen, obwohl klar ist, dass diese Betriebe mehr oder weniger sofort, ohne Vorlaufzeit schliessen mussten.
Ich bitte die Regierung hierzu folgende Fragen zu beantworten. Die Fragen betreffen Betriebe welche in den Lockdown geschickt wurden und sehr kurzfristig handeln mussten.

  1. Ist die Regierung auch der Meinung, dass die Kurzarbeitsentschädigung für Betriebe im Lockdown (Gastronomie, Läden, usw.) vom dem 1. Tag nach dem Einsetzen des Lockdowns berechtigt sein sollten Kurzarbeitsentschädigung anzufordern. Auch wenn das Antragsformular ob aus Unwissenheit oder wegen der administrativen Abläufe einige Tage später eingereicht wurde?
  2. Ist die Regierung gewillt, diese Praxis umgehend und wenn immer möglich rückwirkend zu ändern, so dass die betroffenen Betriebe wenigstens von den Lohnkosten soweit berechtigt, entlastet werden.

Ich bedanke mich bei der Regierung für die Beantwortung der Fragen und vor allem für eine wohlwollende Prüfung Anliegens. Die Unternehmen brauchen jetzt rasche Hilfe und nicht bürokratische Hürden.
KR Paul Schnüriger CVP Rothenthurm