Die Mitte Schwyz verlangt eine Limitierung der Vergütung der Geschäftsleitung der SKB
22. April 2024
Die Mitte Schwyz verlangt eine Limitierung der Vergütung der Geschäftsleitung der Schwyzer Kantonalbank
Die Schwyzer Kantonalbank hat 2023 mit einem Rekordgewinn abgeschlossen. Die Mitte Schwyz bedankt sich dafür bei allen Mitarbeitenden der Schwyzer Kantonalbank, die mit ihrer täglichen Arbeit dieses Ergebnis gemeinsam möglich gemacht haben.
Die Schwyzer Kantonalbank wurde 1890 gegründet, um die Schwyzer Bevölkerung und Wirtschaft zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem tiefe Gebühren und gute Zinskonditionen für die Kundinnen und Kunden. In dieser Hinsicht war die Schwyzer Kantonalbank in der jüngsten Vergangenheit nicht mehr in der Spitzengruppe vertreten. Diese Gewinnmaximierung unter anderem durch die Abschöpfung der Zinsdifferenz auf Kosten der Kundinnen und Kunden wird durch Die Mitte Schwyz nicht begrüsst.
Das ursprüngliche Ziel der Unterstützung der Schwyzer Bevölkerung und Wirtschaft und der Fokus auf den Kanton Schwyz gelten auch heute noch. Das Geschäftsmodell unserer Kantonalbank beschränkt sich somit bewusst und überwiegend auf Dienstleistungen, die unserer Bevölkerung und unserer KMU-geprägten Wirtschaft helfen. Riskantere Tätigkeiten, die mit mehr Eigenkapital unterlegt werden müssten, gehören nicht zum Kerngeschäft unserer Kantonalbank. Deshalb ist das Geschäftsmodell unserer Kantonalbank weniger komplex als bei anderen Banken.
Vor diesem Hintergrund kritisiert Die Mitte Schwyz die massive Erhöhung der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023. Die 5 Mitglieder der Geschäftsleitung haben für 2023 eine Vergütung von fast 4 Millionen Franken erhalten (nach 2.56 Millionen Franken für das Jahr 2022). Diese Vergütung ist unanständig hoch. Wenn der Bankrat und die Geschäftsleitung keine Lösung für eine angemessene Vergütung finden, bleibt nur noch der Weg über eine gesetzliche Regelung.
Die Mitte-Fraktion reicht deshalb eine Motion ein, welche eine Limitierung der Vergütung der Geschäftsleitung der Schwyzer Kantonalbank fordert. Eine ähnliche Regelung kennt z. B. der Kanton Aargau und fährt gut damit.
Für weitere Auskünfte:
Stefan Langenauer, Fraktionspräsident Die Mitte
079 357 07 68