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Bedeutung Bahnknoten Arth-Goldau erhalten

6. Februar 2024

Bedeutung Bahnknoten Arth-Goldau erhalten

Im April 2023 hat das Bundesamt für Verkehr den Standbericht 2022 über die verschiedenen laufenden Eisenbahnausbauprogramme veröffentlicht. Diesem Bericht kann entnommen werden, dass es beim Ausbauschritt 2035 einen Verzug von 3–5 Jahren gibt und die Kosten höher ausfallen werden als vorgesehen. Gemäss SBB sind neue Bauprojekte erst ab 2033 wieder möglich. Ausserdem werde zukünftig im Personenfernverkehr auf den Einsatz von Rollmaterial zum bogenschnellen Fahren verzichtet. All dies verunmöglicht, einen Fahrplan für den gesamten Ausbauschritt 2035 zu entwerfen. Die West- und Ostschweizer Kantone, die zu Recht besorgt über die Folgen für die Qualität der Dienstleistungen sind, forderten Ersatzlösungen.

Einige Artikel in den Medien erwecken den Eindruck, dass schon ein neuer Fahrplanentwurf 2035 erschienen sei.

Am 11. September 2023 hat Nationalrat Alex Farinelli (TI) mit einer parlamentarischen Anfrage den Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1)         Welche Folgen hat der neue Fahrplanentwurf 2035 für das Angebot an Personen- und Güterzügen auf der Nord-Süd-Achse?

2)         Ist Arth-Goldau als Knotenpunkt für den Umsteigeverkehr mit Zügen von und nach Zürich bzw. Luzern und Basel bestätigt?

3)         Sind für Verbindungen aus dem Tessin in andere Landesregionen (Bern, Lausanne, Genf, St. Gallen) die Anschlüsse in Zürich bzw. in Luzern gewährleistet?

4)         Wie soll der Entscheid der eidgenössischen Räte, die Bahnhöfe Mendrisio bzw. Chiasso mit Fernverkehrszügen zu bedienen, umgesetzt werden?

5)         Werden das aktuelle Konzept und die Möglichkeiten, den aussergewöhnlich stark frequentierten Regional- und Grenzverkehr TILO auszubauen, gewahrt?

6)         Reichen die materiellen und personellen Ressourcen, die dem Bundesamt für Verkehr und der SBB zur Verfügung gestellt wurden, gemäss dem Bundesrat aus, damit die geplanten Bauprojekte frist- und kostengerecht durchgeführt und die entsprechenden Bewilligungsverfahren abgewickelt werden können?

Auf diese Fragen hat der Bundesrat am 8.11.2023 folgendes geantwortet:

  1. Die Arbeiten für die Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 laufen. Sie dauern noch mindestens zwei Jahre. Die Ergebnisse werden für die nächste Botschaft zum Bahnausbau im Jahr 2026 vorliegen. Zum angepassten Fahrplan 2035 sind noch keine abschliessenden Aussagen möglich. Das Ziel der Konsolidierung ist es, die geplanten Angebote gemäss Angebotskonzept 2035 so weit wie möglich umzusetzen. Der Kanton Tessin ist bei den laufenden Arbeiten eng einbezogen.
  2. Der Bund und die Kantone sind bestrebt, im Rahmen der Arbeiten zur Konsolidierung den Knoten Arth-Goldau zu erhalten. Abschliessend bestätigen lässt sich dies erst bei Vorliegen eines finalen konsolidierten Angebotskonzepts.
  3. Ebenso sind der Bund und die Kantone bestrebt, die nationalen Verbindungen zu erhalten.
  4. Damit dem Entscheid des Parlaments zur Bedienung des Mendrisiotto mit Intercity-Verbindungen Folge geleistet werden kann, wurden der SBB entsprechende Planungsaufträge übertragen. Zunächst werden die technische Machbarkeit sowie die möglichen Auswirkungen auf die Bahninfrastruktur untersucht. Danach werden die finanziellen Folgen einer Angebotsverbesserung abgeklärt. Schliesslich wird darüber entschieden werden müssen, wer die etwaigen Mehrkosten sowohl für den Verkehrsdienst als auch für die Bahninfrastruktur tragen wird. Der Kanton Tessin ist in einer Arbeitsgruppe vertreten, die sich diesen Fragen widmet.
  5. Das Ziel ist es, bei der Konsolidierung des Angebotskonzepts die aktuelle Ausrichtung zu wahren. Der Ausbau des TILO-Angebotes ist gewährleistet und wird im Rahmen der nächsten Ausbauschritte der Bahninfrastruktur geprüft.
  6. Die dem Bundesamt für Verkehr und der SBB zugeteilten Ressourcen sind ausreichend, um die genannten Aufgaben zu erfüllen.

Insbesondere die Frage 2 von Nationalrat Farinelli lässt aufhorchen. Bis dato konnte der Bahnknoten Arth-Goldau immer gehalten werden. Aber es gab schon in der Vergangenheit Ansätze, den Knotenpunkt Arth-Goldau zu Gunsten von Luzern zu schwächen (z.B. Anschluss von Luzern an die Gotthardzüge in Zug und dann durchfahren in Arth-Goldau oder Verlagerung der Anschlüsse nach Rotkreuz oder Erstfeld, usw.).

Die Anfrage von NR Alex Farinelli wurde offensichtlich nur formuliert, weil er etwas vernommen hat, dass die Position des Bahnhofs Arth-Goldau als Knotenpunkt in Frage gestellt werden könnte.

Das neue Fahrplankonzept ist zur Zeit eine Lotterie. Die Gefahr besteht, dass, wer sich nicht wehrt und nicht öffentlich äussert, nicht wahrgenommen wird.

Der Bahnknoten beim Bahnhof Arth-Goldau in Goldau ist insbesondere für den inneren Teil des Kantons Schwyz in vielfacher Hinsicht von sehr grosser Bedeutung. Dieser darf unter keinen Umständen geschwächt werden.

Ich ersuche deshalb den Schwyzer Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Knoten Bahnhof Arth-Goldau im revidierten Angebotskonzept 2035 weiterhin gesichert?
  1. Verliert der Knoten Bahnhof Arth-Goldau im revidierten Angebotskonzept 2035 an Qualität und/oder Quantität bei den Anschlüssen?
  1. Was unternimmt der Regierungsrat, damit die heutige Bedeutung des Bahnknotens in Arth-Goldau erhalten bleibt?

Für die rasche Beantwortung dieser Fragen danke ich dem Regierungsrat bestens.

  1. Februar 2024

Bruno Beeler, Kantonsrat, Die Mitte, Goldau