CVP. Regierung muss genau hinschauen und helfen
22. März 2021
CVP. Regierung muss genau hinschauen und helfen
Die CVP-Fraktion hat die Geschäfte der Session vom 24. März 2021 beraten.
Teilweiser Verzicht auf Darlehensrückzahlung durch die SGV: Das 1836 gegründete Unternehmen Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees AG (SGV) beantragt beim Bund und den fünf Anrainerkantonen, auf die Rückzahlung eines Darlehens aus dem Jahre 1989 von total 11.888 Mio. Franken teilweise, d.h. im Umfang von 6 Mio. Franken zu verzichten. Auf den Kanton Schwyz entfallen davon anteilmässig 505‘800 Franken (8.43%). „Die SGV ist ein Traditionsunternehmen und ein bedeutender touristischer Leistungsträger für die Zentralschweiz. Sie generiert Wertschöpfung in den Gemeinden sowie beim Gewerbe und ist somit auch ein wichtiger Akteur für die Wirtschaft“, sagt Markus Vogler, Illgau, Kantonsrat und Präsident der Ruveko. Bedingt durch die Covid-19-Krise hat die SGV im 2020 einen Frequenzeinbruch von 55 % und einen Jahresverlust von 8.0 Mio. Franken erlitten. Auch für 2021 zeichnet sich ein Jahresverlust ab. Mit dem Teilverzicht kann die sonst drohende Überschuldung der SGV vermieden werden. Die CVP-Fraktion unterstützt einstimmig den Antrag der SGV.
Wartegeld für frei praktizierende Hebammen: Zur Motion «Wartegeld für freipraktizierende Hebammen im Kanton Schwyz» sagt die CVP klar ja. Eine spontane Geburt ist nicht planbar, die Hebamme muss Tag und Nacht für ihren Einsatz bereit sein – dafür bekommt sie pro Geburt gerade mal 120 Fr. Pikettentschädigung bzw. Wartegeld. Das ist überhaupt nicht zeitgemäss. «Die Hebamme ist rund um eine Geburt eine wichtige Ansprechperson, umso mehr, wenn der Trend weiter zur ambulanten Betreuung geht und die jungen Familien zu Hause alleine zu Recht kommen müssen», sagt Irene Huwyler, Schwyz, Kantonsrätin und Mitglied der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit. Der Kantonsrat hat mit der Zustimmung zu dieser Motion die Gelegenheit die Wertschätzung gegenüber diesem Pflegeberuf auszudrücken, indem die Hebammen für ihren Einsatz zeitgemäss entlöhnt werden.
Finanzmanagement Zinskosten: Der Kanton zahlt für den Grossteil seiner flüssigen Mittel keine Negativzinsen, weil sie auf einem Konto beim Bund liegen. Für die restlichen flüssigen Finanzmittel des Kantons bei den Banken bezahlte der Kanton Schwyz im Jahr 2019 deren 0.17 % Negativzinsen. Diese Mittel schwanken allerdings im Jahresverlauf so stark, dass sich der Aufwand für eine aktive Bewirtschaftung zur Vermeidung von Negativzinsen nicht rechtfertigt. „Die Anlagerisiken wären zu hoch“, sagt Stefan Langenauer, Kantonsrat und Mitglied der Stawiko, Wollerau. Das Postulat P 3/20, das eine aktive Bewirtschaftung verlangt, ist deshalb nicht erheblich zu erklären.
Reduktion Schulgeld Mittelschulen: Der Kanton Schwyz erhebt im nationalen Vergleich das dritthöchste Schulgeld an Mittelschulen. Es ist in den vergangenen Jahren im Rahmen von Sparmassnahmen erhöht worden. «Dieser Standortnachteil ist zu entschärfen und die Familien sind zu entlasten», sagt Dominik Blunschy, Schwyz, Kantonsrat, Mitglied der Kommission für Bildung und Kultur, und Motionär. Die CVP spricht sich für eine Rückgängigmachung der Sparmassnahme des Kantons, d.h. heisst für eine Reduktion des Schulgeldes aus und unterstützt das entsprechende Postulat.
Beiträge im indirekten Finanzausgleich. Mit der Antwort zur Interpellation «Wie setzen sich die Beiträge im indirekten Finanzausgleich zusammen» werden wichtige Erkenntnisse bestätigt. Die schweizweit überdurchschnittliche Belastung unserer Gemeinden bei den Transferzahlungen stellen einen wesentlichen Grund dafür dar, dass der Kanton Schwyz die höchste Steuerdisparität im ganzen Land aufweist. Die Belastung pro Kopf generiert hier automatisch grosse Unterschiede innerhalb der Gemeinwesen. Zudem besteht eine grosse Dynamik, mit welcher sich die Kosten auf Gemeindeseite entwickelt haben, nämlich mit einem Minussaldo für die Gemeinden von rund 32.6 Millionen Franken im 2019 gegenüber den Kosten im Jahr 2009. Die Zahlungen an den Kanton haben innerhalb von 10 Jahren um fast 150 % zugenommen. Bei den meisten Kostenstellen handelt es sich um Bereiche, bei denen die Gemeinden keinen grossen Einfluss auf die Kosten haben. „Mit einer Ansiedlung von einem höheren Anteil dieser Transferkosten beim Kanton könnten die benötigten Mittel der Nehmergemeinden aus dem innerkantonalen Ausgleich reduziert werden“, sagt Paul Schnüriger, Rothenthurm, Kantonsrat und Mitglied der Stawiko.
Corona-Massnahmen zurück in die kantonale Hoheit. Zwischen der Einreichung des Postulats und der Antwort des Regierungsrates liegen 36 Tage. In dieser Zeit hat der Bundesrat die relevante Verordnung dreimal angepasst bzw. verschärft. «Diese Tatsache zeigt auf, dass Postulate in Krisenzeiten keinen sinnvollen Beitrag zur Problemlösung darstellen, weil sie laufend von der Realität überholt werden», sagt Stefan Langenauer, Wollerau, Kantonsrat und Mitglied der Stwaiko. Sie bedeuten primär Arbeit für die Verwaltung ohne Nutzen.
Die erste Forderung an den Regierungsrat: Bundesrecht geht kantonalem Recht vor, der Regierungsrat kann die Entscheidungskompetenzen nicht eigenständig in den Kanton zurückholen. Er kann lediglich versuchen, Druck via eidgenössische Räte oder die Öffentlichkeit aufzubauen.
Bei der zweiten Forderung bleibt rätselhaft, weshalb der Regierungsrat auf wissenschaftlichen Daten basierend aufzeigen soll, was die Massnahmen des Bundesrates zur Verbesserung der pandemischen Lage im Kanton Schwyz beitragen können. Soll der Kanton eine weitere akademische Studie zur Wirkung der Bundesmassnahmen in Auftrag geben? Die dritte Forderung ist dann stufengerecht und will eine Darstellung der kantonalen Massnahmen zur Verbesserung der Lage im Kanton. Der Regierungsrat legt dar, dass er sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Branchen eingesetzt hat, die durch die Massnahmen betroffen sind. Der Bundesrat hat unterdessen die Kriterien für Hilfeleistungen gelockert, vor einem Monat haben wir im Kantonsrat ein weiteres Härtefallprogramm gesprochen und der Schifffahrtsgesellschaft soll einen Teil eines Darlehens erlassen werden. Auch hier: das Postulat wurde von der Realität überholt. Das Postulat ist deshalb abzulehnen.
Regierung muss hinschauen und helfen: Die CVP unterstützt grossmehrheitlich das Postulat «Lücken im Covid-19-Auffangnetz schliessen». Sie anerkennt, dass der Regierungsrat die vom Bund aufgegleisten Unterstützungsmassnahmen gut und schnell umsetzt. Richtig ist auch, dass die Hilfen kontinuierlich erweitert und angepasst werden und dass es unmöglich sein wird, jeden einzelnen Schaden auszugleichen. «Andererseits ist offensichtlich, dass bei den bisherigen Unterstützungsmassnahmen zahlreiche Betroffene unschuldig durch die Maschen fallen und keine oder nur eine ungenügende Hilfe erhalten», sagt Franz-Xaver Risi, Lachen, Kantonrat und Mitglieder der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit. Es gehört zum Grundverständnis der CVP, dass unsere Gesellschaft für alle ihre Menschen sorgen muss und nicht einzelne einfach ihrem Schicksal überlassen darf. Sie fordert deshalb mit den Postulanten, dass die Regierung genau hinschaut, Lücken bei der heutigen Hilfe erkennt, und diese mit vernünftigen und sachgerechten Massnahmen schliesst.
Weitere Auskunft erteilen:
Kantonsrat Matthias Kessler, Fraktionspräsident, [email protected]; Tel. 079 321 84 10
Kantonsrat Bruno Beeler, Präsident der CVP des Kantons Schwyz, [email protected];
Tel. 041 811 88 66