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Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 10. Juli 2020 zur VN Teilrevision kantona-les Energiegesetz

13. Juli 2020

  • Die Energiepolitik, insbesondere die Förderung von erneuerbarer Energie, der Verzicht auf fossile Energiequellen und die Reduktion der energetischen Abhängigkeit vom Ausland, ist seit Jahren ein Kernanliegen der CVP.
  • Mit den MuKEn 2014 und der Energiestrategie 2050 sind die Weichen gestellt und die Ziele bekannt.
  • Es ist alles daran zu setzen, dass die drei Hauptziele den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern den zeitlichen Vorgaben entsprechend erreicht werden.
  • Mit gezielten und innovativen Förderprogrammen soll sichergestellt werden, dass für die Hauseigentümer Anreizsysteme geschaffen werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Weiter die Sanierungsrate des Kantons Schwyz von heute kleiner als 0.4 % zumindest auf den gesamtschweizerischen Durchschnittswert von 0.9 % zu erhöhen. Als positiver Nebeneffekt kann entsprechend auch die regionale Wirtschaft nachhaltig profitieren.
  • Grundsätzlich werden seitens der CVP vorwiegend folgende Anreizsysteme unterstützt:
  • Direkte monetäre Anreize (Förderung von Einzelmassnahmen oder Gesamtsanierungen)
  • Baurechtliche und raumplanerische Anreize (z.B. Erhöhung der AZ)
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gebäudesanierungen
  • Energieberatung und Kommunikation

Wichtig ist, dass die Förderprogramme sich nach den Bedürfnissen der Hauseigentümer, den Möglichkeiten der regionalen Energieanbieter und der Verfügbarkeit der regionalen Wirtschaft richten. Aber auch, dass die verfügbaren Mittel so eingesetzt werden, dass nicht nur die Ziel- sondern auch die Zeitvorgaben eingehalten werden können.
Im Weiteren sind die Förderprogramme flexibel zu gestalten. Nicht jede Massnahme ist an jedem Standort gleich wirksam. Auch die Energieträger sind sehr unterschiedlich. Entsprechend soll auch das Förderprogramm flexibel ausgestaltet werden. Bei der wirksamsten Massnahme am entsprechenden Standort sollte auch der höchste Förderbetrag ausbezahlt werden.
Vielfach stellt sich bei einem Altbau die Frage, ob umgebaut oder neu gebaut werden soll. Zur Zeit werden nur für Umbauten und Sanierungen Fördergelder ausbezahlt. Neubauten gehen leer aus. Das kann, auch wenn die Gesamtenergiebilanz beim Neubau besser wäre, den Entscheid zugunsten des Umbaues resp. der Sanierung beeinflussen. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die bei der Realisierung eines Neubaus die fiktiven Förderbeiträge des Umbaues resp. der Sanierung in diesem Falle auch bei Realisierung des Neubaus ausbezahlt würden.
Nach Ansicht der CVP ist der Vernehmlassungsentwurf noch zu wenig ausgereift. In einzelnen Paragraphen ist der Bearbeitungsgrad sehr detailliert. Andere Paragraphen wiederum sind sehr offen, unklar und auch unvollständig formuliert.
Weiter ist nicht nachvollziehbar, weshalb auf die Erhebung einer Ersatzabgabe, wie in den MuKEn 2014 vorgeschlagen, verzichtet wird. Weiter aber auch, dass, wenn z.B. die Eigenstromproduktion nicht möglich ist, erhöhte Anforderungen an die Gebäudehülle gestellt werden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse kann es innerhalb unserer Kantonsgrenzen durchaus sein, dass einerseits die geforderte Menge der Eigenstromproduktion und andererseits die erhöhten Anforderungen an die Gebäudehülle nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand erreicht werden können. In diesem Fall wäre eine Ersatzabgabe zielführender.
Es ist nicht zielführend, dass die Anforderungen in einzelnen Teilbereichen (§ 6 und § 8a bis 8g) teilweise abschliessend formuliert werden und die Situation und das Gebäude unter Berücksichtigung der Gesamtenergiebilanz nicht als Ganzes betrachtet wird.
Es ist auch zu prüfen, ob anstelle einer Teilrevision nicht eine Totalrevision angezeigt ist. Denn seit dem Inkrafttreten des bestehenden Energiegesetzes hat sich bezüglich Beschaffung und Nutzung von Energie vieles grundlegend verändert.
Weitere Auskunft erteilt:
Kantonsrat Markus Vogler, [email protected]; Tel. 079 386 12 92