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Vernehmlassung Teilrevision kantonales Energiegesetz

2. Juli 2020 – Die CVP des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung der Teilrevission des kantonalen Energiegesetzes und nimmt wie folgt Stellung:

Vernehmlassung Teilrevision kantonales Energiegesetz
Die CVP des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung der Teilrevission des kantonalen Energiegesetzes und nimmt wie folgt Stellung:

  1. Einleitung
  • Die Energiepolitik, insbesondere die Förderung von erneuerbarer Energie, der Verzicht auf fossile Energiequellen und die Reduktion der energetischen Abhängigkeit vom Ausland, ist seit Jahren ein Kernanliegen der CVP.
  • Mit den MuKEn 2014 und der Energiestrategie 2050 sind die Weichen gestellt und die Ziele bekannt.
  • Es ist alles daran zu setzen, dass die drei Hauptziele den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern den zeitlichen Vorgaben entsprechend erreicht werden.
  • Mit gezielten und innovativen Förderprogrammen soll sichergestellt werden, dass für die Hauseigentümer Anreizsysteme geschaffen werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Weiter die Sanierungsrate des Kantons Schwyz von heute kleiner als 0.4 % zumindest auf den gesamtschweizerischen Durchschnittswert von 0.9 % zu erhöhen. Als positiver Nebeneffekt kann entsprechend auch die regionale Wirtschaft nachhaltig profitieren.
  • Grundsätzlich werden seitens der CVP vorwiegend folgende Anreizsysteme unterstützt:
  • Direkte monetäre Anreize (Förderung von Einzelmassnahmen oder Gesamtsanierungen)
  • Baurechtliche und raumplanerische Anreize (z.B. Erhöhung der AZ)
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gebäudesanierungen
  • Energieberatung und Kommunikation

Wichtig ist, dass die Förderprogramme sich nach den Bedürfnissen der Hauseigentümer, den Möglichkeiten der regionalen Energieanbieter und der Verfügbarkeit der regionalen Wirtschaft richten. Aber auch, dass die verfügbaren Mittel so eingesetzt werden, dass nicht nur die Ziel- sondern auch die Zeitvorgaben eingehalten werden können.
Im Weiteren sind die Förderprogramme flexibel zu gestalten. Nicht jede Massnahme ist an jedem Standort gleich wirksam. Auch die Energieträger sind sehr unterschiedlich. Entsprechend soll auch das Förderprogramm flexibel ausgestaltet werden. Bei der wirksamsten Massnahme am entsprechenden Standort sollte auch der höchste Förderbetrag ausbezahlt werden.
Vielfach stellt sich bei einem Altbau die Frage, ob umgebaut oder neu gebaut werden soll. Zur Zeit werden nur für Umbauten und Sanierungen Fördergelder ausbezahlt. Neubauten gehen leer aus. Das kann, auch wenn die Gesamtenergiebilanz beim Neubau besser wäre, den Entscheid zugunsten des Umbaues resp. der Sanierung beeinflussen. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die bei der Realisierung eines Neubaues die fiktiven Förderbeiträge des Umbaues resp. der Sanierung in diesem Falle auch bei Realisierung des Neubaus ausbezahlt würden.

  1. Allgemeine Bemerkungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf

Nach Ansicht der CVP ist der Vernehmlassungsentwurf noch zu wenig ausgereift. In einzelnen Paragraphen ist der Bearbeitungsgrad sehr detailliert. Andere Paragraphen wiederum sind sehr offen, unklar und auch unvollständig formuliert.
Weiter ist unsererseits auch nicht nachvollziehbar, warum auf die Erhebung einer Ersatzabgabe wie in den MuKEn 2014 vorgeschlagen, verzichtet wird. Weiter aber auch, dass, wenn z.B. die Eigenstromproduktion nicht möglich ist, erhöhte Anforderungen an die Gebäudehülle gestellt werden.
Unserer Ansicht nach kann es aufgrund der sehr unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse innerhalb unserer Kantonsgrenzen durchaus sein, dass einerseits die geforderte Menge der Eigenstromproduktion und andererseits die erhöhten Anforderungen an die Gebäudehülle nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand erreicht werden können. In diesem Fall wäre unseres Erachtens eine Ersatzabgabe zielführender.
Für uns ist auch nicht zielführend, dass die Anforderungen in einzelnen Teilbereichen (§ 6 und § 8a bis 8g) teilweise abschliessend formuliert werden und die Situation und das Gebäude unter Berücksichtigung der Gesamtenergiebilanz nicht als Ganzes betrachtet wird.
Der Vernehmlassungsentwurf weist für uns noch grosse Mängel auf und kann den vorgegebenen Anforderungen nur teilweise gerecht werden. Weiter laufen wir dadurch Gefahr, dass unter den Vernehmlassern in nützlicher Frist kein Konsens gefunden werden kann und die Vorlage zum Scheitern verurteilt ist.
Entsprechend schlagen wir vor, nach Eingang der Vernehmlassungsantworten die mehrheitsfähigen Paragraphen herauszufiltern und bei den übrigen Paragraphen im Beisein des Amtes und der kantonsrätlichen Kommission RUVEKO im Sinne einer Arbeitssitzung eine mehrheitsfähige Vorlage gemeinsam zu erarbeiten.
Es ist auch zu prüfen, ob anstelle einer Teilrevision nicht eine Totalrevision angezeigt ist. Denn seit dem Inkrafttreten des bestehenden Energiegesetzes hat sich bezüglich Beschaffung und Nutzung von Energie vieles grundlegend verändert.
Die Korrekturen und Ergänzungen seitens der CVP zu den einzelnen Paragraphen sind im Vernehmlassungsentwurf in der Spalte 3 in roter Farbe ersichtlich (siehe Beilage).
Wir danken für die Aufnahme unserer Korrektur- und Ergänzungsvorschläge.
Für die uns gebotene Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns im Voraus und sichern eine aktive Mitarbeit in der kantonsrätlichen Kommission zu.
Freundliche Grüsse
CVP Kanton Schwyz
Bruno Beeler                                                                  Matthias Kessler
Präsident Kantonalpartei.                                                 Fraktionschef