Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Ja zum Investitionsbeitrag an die Busdrehscheibe beim Bahnhof in Goldau

21. Oktober 2019 – CVP. Die CVP-Fraktion hat die Geschäfte der Session vom 23. Oktober 2019 beraten. Der Investitionsbeitrag für den Busbahnhof in Goldau ist gut investiert, weil davon der öffent-liche Verkehr des ganzen inneren Kantonsteils profitiert. Mit der neuen Regelung der Mehrwertabgabe im PBG kann der Einzonungsstopp endlich aufgehoben werden. Das Baubewilligungsverfahren ist zu optimieren. Für die energetische Instandstellung und Optimierung von bestehenden Bauten ist sofort ein Anreizsystem zu schaffen, das sich auf die Reduktion des Energiebedarfs, die Anwendung energieeffizienter Gebäudetechnikkon-zepte und den Einsatz erneuerbarer Energie ausrichtet. Eine kantonale Erbschaftssteuer kommt für die CVP nicht in Frage. Die vom Regierungsrat in die Wege geleitete generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke führt in der CVP-Fraktion zu Un-mut. Die Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken werden schlecht behandelt. Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz zur Session vom 23. Oktober 2019 des Schwyzer Kantonsrates

Investitionsbeitrag am die Busdrehscheibe in Goldau: Der Bahnhof Arth-Goldau hat insbesondere seit der Eröffnung des Gotthard–Basistunnels, aber auch im Hinblick auf den Neat-Vollausbau an Wichtigkeit zugenommen. «Mit der Realisierung eines leistungsfähigen Busbahnhofes kann der ganze innere Kantonsteil vom verbesserten Angebot des öffentlichen Verkehrs profitieren», sagt Kantonsrat Bruno Hasler, Schübelbach, Mitglied der RUVKO. Unter diesem Aspekt sind die Kosten von 18.2 Mio., und daraus resultierend die Kantonsbeitrag von 7.2 Mio. gerechtfertigt. Im Wissen der Wichtigkeit dieses Vorzeigeprojektes unterstützt die CVP Fraktion die Vorlage einstimmig. 

Teilrevision PBG, Änderungen bei der Ausgestaltung der Mehrwertabgabe: Mit der Änderung und Anpassung der drei gemäss Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung gegenüber Bundesrecht rechtswidrigen Absätzen ist der Gesetzesauftrag nun bundesrechtskonform. In diesem Wissen unterstützt die CVP Fraktion die Anpassungen. Die Zeit zum Experimentieren ist vorbei. «Es ist jetzt zu handeln, damit der «Einzonungsstopp» zeitnah aufgehoben werden kann», sagt Kantonsrat Markus Vogler, Mitglied der RUVKO.

Verfahrensökonomie im Baubewilligungsverfahren: Die CVP-Fraktion unterstützt diesen Vorstoss, mit welchem ineffiziente und uneinheitliche Verfahrensabläufe im Baubewilligungsverfahren beseitigt werden sollen. «Insbesondere soll die Bauherrschaft umgehend orientiert werden, wenn die Behörde feststellt, dass dem Vorhaben Hindernisse entgegenstehen, die sich nicht mit Auflagen oder Bedingungen beheben lassen», so Kantonsrat Roger Brändli.

Abschaffung der öffentlichrechtlichen Baueinsprache: Diese CVP-Fraktion wird dieses Postulat unterstützen. Das Einspracheverfahren ist heute als streitiges Verwaltungsverfahren konzipiert. Das Postulat fordert, zu prüfen, ob das Baubewilligungsverfahren auf Stufe Gemeinde neu als nichtstreitiges Verwaltungsverfahren auszugestalten ist. Die Rechte der Nachbarn bleiben gewahrt. Sie können gegen unrechtmässig erteilte Baubewilligungen weiterhin Beschwerde erheben. «Der Systemwechsel vereinfacht die Verfahrensabwicklung auf Stufe Gemeinde und erschwert Einsprachen, die hauptsächlich verzögern und ungerechtfertigte Vorteile herausholen wollen», ist Kantonsrat Roger Brändli überzeugt, der den Vorstoss zusammen mit 50 anderen Kantonsräten eingereicht hat.

Keine automatische Bauverhinderung bei Beschwerden gegen Baubewilligungen: Nach geltendem Recht darf mit Bauen erst begonnen werden, wenn die ganze Baubewilligung rechtskräftig ist. Beschwerden selbst nur in untergeordneten Punkten hindern heute den Baubeginn. Die CVP-Fraktion unterstützt die Motion, mit der die Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns geschaffen werden soll, wie dies bereits in vielen Kantonen vorgesehen ist. «Die heutige Regelung begünstigt missbräuchliche Einsprachen, es ist daher nur richtig die Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns auch in unserem Kanton einzuführen», sagt Motionär Roger Brändli.

Angemessene Entschädigung bei missbräuchlichen Rechtsmitteln: Rechtsverfahren sind sind legitim, um berechtigte Interessen geltend zu machen. Offensichtlich aussichtslose, trölerische oder mutwillige Verfahren verdienen jedoch keinen Rechtsschutz. Es ist stossend, wenn bei missbräuchlichen Verfahren die obsiegende Partei nebst dem Zeitverlust auch noch auf Verfahrens- und Anwaltskosten sitzen bleibt. Deshalb unterstützt die CVP-Fraktion diese Motion, mit der gefordert wird, dass die unterliegende Partei die vollen Verfahrensaufwendungen zu bezahlen hat, wenn ihre Rechtsbegehren bös- oder mutwillig erfolgten. «Bei missbräuchlich geführten Verfahren gibt es keine Rechtfertigung, dass die Gegenpartei auf Kosten sitzen bleibt», so Kantonsrat Roger Brändli.

CO2-Ausstoss vermindern, Massnahmen gegen die rasche Klimaveränderung: Der Regierungsrat anerkennt, dass der Gebäudebereich ein zentraler Schwerpunkt der kantonalen Energiepolitik ist, und dass über 70 % des Wärmebedarfs im Kanton Schwyz durch fossile Energien abgedeckt werden. Schliesslich gibt der Regierungsrat ausdrücklich zu, dass nach wie vor ein grosses, nicht ausgeschöpftes Potential bei den bestehenden Bauten mit fossiler Wärmeerzeugung und /oder schlechter Wärmedämmung besteht, sodass diesbezügliche Sanierungen einen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses leisten können. Deshalb braucht es keine Umwandlung in ein Postulat, wo es noch irgendetwas zu prüfen geben könnte. „Es ist höchste Zeit zum Handeln“, sagt Kantonsrat Bruno Beeler, Goldau. Die Motion lässt ja die konkreten Anreiz-Massnahmen offen, sodass sich allein aus der Motion schon genügend Spielraum ergibt für den Einbau ins ohnehin zu ändernde Energiegesetz. Die CVP-Fraktion steht einstimmig hinter dieser Motion. 

Keine kantonale Erbschaftssteuer: Die CVP wir diese Motion nicht unterstützen. Der Kanton Schwyz ist mit Obwalden der einzige Kanton ohne kantonale Erbschaftssteuer. Die Stimmberechtigten haben sich wiederholt sehr deutlich gegen eine solche Steuer ausgesprochen. Das soll auch weiterhin so bleiben. Für das entsprechende Vermögen wurde nämlich bereits Einkommens- und Vermögenssteuern bezahlt. Der Verzicht gibt dem Kanton Schwyz im Vergleich zu anderen Kantonen einen Wettbewerbsvorteil. Zudem sind alle Steuern grundsätzlich für die Deckung sämtlicher Staatsaufgaben einzusetzen. «Es soll keine zweckgebundene Steuer eingeführt werden mit Priorisierung von bestimmten Staatsaufgaben», sagt Kantonsrätin Andrea Fehr, Freienbach.

Kein Automatismus für eine generelle Neuschätzung bei landwirtschaftlichen Grundstücken: Derzeit wird für landwirtschaftliche Grundstücke eine generelle Neuschatzung durchgeführt. Mit der Motion 14/19 soll diese generelle Neuschätzung gestoppt werden. Die CVP ist für einen Stopp der generellen Neuschatzung, da die 20%-Hürde für eine generelle Neuschätzung nicht gegeben ist. Denn eine Wertzunahme von mehr als 20 % nur auf dem landwirtschaftlichen Teil wäre massgebend gewesen. Der nichtlandwirtschaftliche Teil hätte hier nicht berücksichtigt werden dürfen. Dass Steuerzahler, welche dringend auf eine aktuelle Steuerveranlagung angewiesen sind (z.B. für Prämienverbilligung oder Stipendien), im schlimmsten Fall bis 2022 bis zu einer Veranlagung seit 2017 warten müssen, weil die generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke erst dann fertig sein soll, ist eine Zumutung und des Kantons Schwyz unwürdig.

Zum Download der Medienmitteilung