Urnenwahlen im Bezirk Schwyz untauglich
1. Mai 2019
Im Bezirk Schwyz werden die zu wählenden Behörden und Richter anlässlich der Bezirksgemeindeversammlung unmittelbar gewählt. Das ist einfach, kostengünstig und effizient. Man weiss dann auch wirklich, wen man wählt. Mit einer Pluralinitiative wird verlangt, dass diese Wahlen neu mit dem sog. Urnensystem, d.h. mit dem Abstimmungscouvert stattfinden sollen. Dabei wird übersehen, dass die verschickten Wahlunterlagen nur die blossen Wahlzettel mit den Namen, aber keine Information über die Kandidaten enthalten werden. Es ist fraglich, ob solche Informationen über die Kandidaten in geeigneter Form in die Haushalte gelangen, zumal der kleinstmögliche Flyer mit einer Seite mit der Postzustellung im ganzen Bezirk Schwyz mindestens Fr. 6’000 kostet und für solche Behördenwahlen kaum Aufwand betrieben wird. An der Bezirksgemeindeversammlung konnten die Kandidaten bisher umfassend vorgestellt bzw. präsentiert werden, auch konnten sie sich direkt äussern. Beim Urnensystem wird das nicht mehr möglich sein und es besteht die Gefahr, dass über auf den Wahllisten aufgeführte Kandidaten keine wirklichen Informationen erhältlich sind. Die demokratische Mitwirkung verkommt zum scheindemokratischen Ablauf. Was nützt da die theoretische höhere Wahlbeteiligung, wenn die Wähler gar nicht wissen, wen sie wählen können. Bei den übrigen Mehrgemeindebezirken wird meist eine einzige gemeinsame Liste in die Haushalte geschickt, sodass dadurch keine wirkliche Wahl im Sinne einer Auswahl stattfinden kann. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb von der bisherigen unmittelbaren Wahl an der Versammlung abgekommen werden soll. Die Bezirksgemeindeversammlungen mit Wahlen weisen regelmässig Beteiligungen von 300 bis 600 Personen auf. Es hatte bisher immer genug Platz für alle, welche teilnehmen wollten. Der Wahltermin bzw. die Bezirksgemeindeversammlung ist zudem ein Jahr im voraus bekannt. Deshalb am 19. Mai 2019 Nein zum untauglichen Urnensystem für die Wahlen im Bezirk Schwyz.