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Ein guter Kompromiss aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht

28. April 2019

Kantonsrat Dr. Peter Meyer, Galgenen

Kein Zweifel, die Welt ist über die Jahre immer komplexer geworden. Alle unsere Aktionen haben eine immer grössere Reichweite, erreichen immer mehr andere Menschen und erfolgen in immer höherem Tempo. Überraschenderweise hat dies aber nicht zur Folge, dass sich unserer Meinungen immer mehr angleichen, nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Die Meinungsvielfalt war noch nie so gross und war gleichzeitig noch nie einem so intensiven Wandel unterworfen.
Angesichts dieser Vielfalt von Ansichten, kann heute nicht mehr erwartet werden, dass sich die wirklich wichtigen Gesellschaftsfragen mit eindimensionalem Schwarz-Weiss-Denken beantworten lassen. Zudem dürfen wir von Lösungen auf solche Fragen kaum mehr erwarten, dass diese für die Ewigkeit Bestand haben. Um unsere Gesellschaft zusammenzuhalten und in einem von den meisten Menschen als positiv empfundenen Sinn voranzubringen, ist mehr denn je gut fundiertes und schliesslich pragmatisches Vorgehen von Nöten.
In der Abstimmung zur AHV-Steuervorlage vom 19. Mai befinden wir als Schweizer Stimmbürger über einen Themenkomplex, der beispielhaft ist für das oben angetönte benötigte Mass an Kreativität und Pragmatismus, um aus verfahrenen Situationen herauszukommen.
Damit wir den Werkplatz Schweiz sichern können, kommen wir nicht umhin, unser Steuerregime für Firmen auf einen international akzeptierten Stand zu bringen. Ansonsten riskieren wir – in welchem Ausmass auch immer -, dass wichtige Firmen ihre Aktivitäten in andere Länder verlagern und Arbeitsstellen und Steuersubstrat in der Schweiz verloren gehen. Beim ersten Versuch diese Herausforderung zu lösen, sind wir mit der USRIII Vorlage im Februar 2017 noch gescheitert, da die Vorschläge von einer Mehrheit der Stimmbürger als zu wirtschaftsfreundlich und zu wenig sozial verträglich beurteilt wurden. Sinnvollerweise hat man deshalb versucht, die Vorlage gerade in diesen Bereichen zu verbessern. Während der Kern der Vorlage – die Abschaffung von international verpönten Steuerprivilegien – Kern der Vorlage bleibt, hat man mit der Einführung von diversen Massnahmen versucht, den Forschungsplatz Schweiz zu stärken. Dank der Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Einführung einer Entlastungsbegrenzung bleibt die Vorlage aber fair und ausgeglichen.  Mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer werden zudem die Lasten angemessener zwischen den Staatsebenen verteilt.
Unbestrittenermassen steht die Schweiz auch vor der Herausforderung die Finanzierung der Altersvorsorge auf solidere Beine zu stellen. Der letzte Versuch, dies zu erreichen, ist aber in der Abstimmung vom September 2017 knapp vor dem Volk gescheitert.
Schon heute zahlt die AHV über eine Milliarde Franken mehr aus als Sie einnimmt, und die Babyboomer-Generation geht erst in den nächsten Jahren in Pension. Mit den in der Vorlage vorgesehenen zwei Milliarden Franken zugunsten der AHV sind die strukturellen Probleme der Altersvorsorge zwar noch nicht gelöst, aber die Situation wird doch wesentlich entschärft. Es bleibt damit mehr Zeit, eine längerfristige und solidere Lösung zu finden – immer noch eine Herkulesaufgabe, welche aber dank neu kleineren Lücken einfacher zu lösen ist.
In der AHV-Steuervorlage wurden nun beide Anliegen pragmatisch miteinander kombiniert. Um den sozialen Anliegen mehr entgegenzukommen wurde die Unternehmenssteuerreform mit einem Sanierungspaket für die AHV ergänzt. Damit ist die Gesamtvorlage ein Paradebeispiel dafür, wie man eine verfahrene Situation einer Lösung zuführen kann, die für eine Mehrheit der Bevölkerung akzeptabel ist. Diese Reformvorlage ist ein fairer Kompromiss, der sowohl wirtschaftliche als auch soziale Interessen unter einen Hut bringt. Ein Ja zu dieser Vorlage bringt die Schweiz in zwei wichtigen Bereichen wirklich weiter.