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Umsetzung der Steuervorlage 17: CVP für Steuersatzsenkung

6. Juli 2018

cvp. Der Regierungsrat macht vorwärts mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV 17) auf kantonaler Ebene. Dies, obwohl auf Bundesebenen noch einiges unklar ist. Die CVP unterstützt im Grundsatz das Vorgehen des Regierungsrates. Dieser hat nun neben den von Bundesrecht her anzupassenden Punkten zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben, welche den Kanton Schwyz für Unternehmen steuerlich attraktiv halten sollen. Messlatte sind dabei Kantone wie Zug oder auch internationale Standorte.
Unternehmen im Kanton Schwyz halten zur Stärkung des Kantons
Für die CVP gab es vor diesem Hintergrund verschiedene Grundsätze und Vorgaben, die es bei der Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage und der Varianten einzuhalten gilt.

  • Stärkung des Kantons Schwyz oberstes Ziel: Die Steuereinnahmen müssen ein moderates Wachstum ermöglichen, das einhergeht mit der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur. Ziel dieser Teilrevision muss es sein, dass der Kanton Schwyz langfristig gestärkt wird.
  • Steuerattraktivität wahren: Die Steuerattraktivität für Unternehmen soll im Rahmen der international akzeptierten Richtlinien gewahrt oder gar leicht ausgebaut werden.

Der Kanton Schwyz ist in der komfortablen Lage, nur wenig an der Steuerschraube drehen zu müssen, um für Statusgesellschaften interessant zu bleiben und für andere Unternehmen attraktiver zu werden.

  • Steuersubstrat im Kanton halten: Als Wirtschaftspartei mit sozialer Verantwortung unterstützt die CVP alle Massnahmen, welche sicherstellen, dass das heute vorhandene Steuersubstrat im Kanton gehalten werden kann.
  • Kostenddeckung garantieren:In allen Steuerkategorien und auf allen Steuerebenen müssen die Steuern so ausgestaltet sein, dass diese die zugeordneten Kosten decken. Bei den Unternehmenssteuern betrifft dies insbesondere die Deckung der unter dem NFA entstehenden Grenzkosten. Es darf insbesondere nicht sein, das Steuern natürlicher Personen zur Schliessung von Finanzierungslücken bei juristischen Personen verwendet werden müssen.
  • Der Gemeindeautonomieist bei der Ausgestaltung des Steuerwesens hohes Gewicht beizumessen.
  • Steuerdisparitäten senken: Alle Massnahmen sollten darauf abzielen, dass die Steuerdisparitäten schon an der Quelle gesenkt werden, das heisst ohne einen Ausbau des innerkantonalen Finanzausgleichs bemühen zu müssen.

«Kurz: Wir wollen einen Kanton, der auch für Unternehmen steuerlich attraktiv ist und bleibt», so Kantonsrat Peter Meyer, Mitglied der Staatswirtschaftskommission. «Zugleich müssen wir unser Steuersystem so ausgestalten, dass am Schluss Unternehmungen wie Private profitieren und der Kanton als Ganzes gestärkt wird.»
Steuersatzsenkung wird präferiert – Bundesrechtsvorgaben unbestritten
Vor diesem Hintergrund macht sich die CVP für die Variante „Steuersatzsenkung“ stark. Das Risiko der Gemeinden und Bezirke, nach der 6- bis 8-jährigen Übergangsphase mit Kompensation auf Steuererträge natürlicher Personen zurückgreifen zu müssen, um Aufwände für juristische Personen zu decken, ist in dieser Variante viel kleiner. Zudem bleibt den Gemeinden und Bezirken dank der Wahrung ihrer Autonomie bei der Besteuerung juristischer Personen mehr Spielraum, sich im selber gewünschten Tempo in die gewünschte Richtung zu entwickeln.
Die Variante „Gesamtsteuersatz“ könnte nur bei der Vornahme gewichtiger Anpassungen unterstützt werden. Insbesondere müsste die vorgesehene Ausgleichfinanzierung, mit welcher der Kanton die Steuerausfälle bei juristischen Personen über eine Periode von 6-8 Jahren kompensiert, so ausgestaltet werden, dass den Bezirken, Gemeinden und Kirchgemeinden nach der Ausgleichsperiode keine Finanzierungslücken verbleiben, welche dann die natürlichen Personen schliessen müssten. Dazu müsste entweder die Dauer her Ausgleichsfinanzierung massiv verlängert oder der Innerkantonale Finanzausgleich für den danach noch nötigen Ausgleich verbindlich gestärkt werden.
Die für beide SV17-Umsetzungsvarianten vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sind aus Sicht der CVP unumstritten. Es handelt sich dabei entweder um Elemente, welche zwingend vom zu erwartenden Bundesrecht übernommen werden müssen oder im Rahmen der USR III unbestritten waren. Insbesondere unterstützt die CVP den Überabzug von 50% der Personalkosten in Forschung und Entwicklung sowie die maximale Entlastung von 90% unter der Patentbox.
Bei der Dividendenbesteuerung unterstützt die CVP einen allenfalls wieder von 70% auf 50% zurückgenommenen, bereits heute im Kanton angewandten minimalen steuerbaren Anteil. Damit vermindert sich allerdings der Spielraum des Kantons für Kompensationen von Steuerertragsausfällen um 17 Mio. Franken. Die CVP erwartet vom Regierungsrat, dass diese Effekte im in Aussicht gestellten Vernehmlassungs-Update resp. in der endgültigen Botschaft an den Kantonsrat umfassend dargestellt werden.
Zum Wortlaut der Vernehmlassung
Zum Wortlaut der Synopse