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Ja zum Jahresbericht 2017, Ja zum Ausbau Gibelhorn, 2. Etappe

25. Juni 2018 – Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 25. Juni 2018 zur Junisession 2018 des Schwyzer Kantonsrates

Jahresbericht 2017. Mit Befriedigung hat die CVP Fraktion den Jahresbericht 2017 mit der Staatsrechnung 2017 zur Kenntnis genommen, welche statt einem budgetierten Ausgabenüberschuss von Fr. 55.7 Mio. einen Ertragsüberschuss von Fr. 89.3 Mio. ausweist. Die CVP empfiehlt diesen einstimmig zur Annahme. In allen Departementen herrscht eine grosse Ausgabendisziplin. Bei der Budgetierung der Steuereinnahmen wäre mehr Genauigkeit angezeigt gewesen, haben doch alleine zu pessimistische Annahmen in diesem Bereich das Resultat um etwa Fr. 90 Mio. verbessert. Die hohen Steuereinnahmen basieren allerdings auf einem rekordhohen kantonalen Steuerfuss. Anlässlich der Delegationsbesuche der Stawiko konnte festgestellt werden, dass in keinem Departement wesentlicher unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. „Der Staatshaushalt hat sich 2017 weiter stabilisiert und es ist zu hoffen, dass der gewonnene finanzielle Spielraum nicht leichtsinnig aufs Spiel gesetzt wird, sondern zusammen mit den Chancen, die sich durch die Steuervorlage 17 ergeben, gezielt für Entlastungen genutzt wird, wo diese dringend angezeigt sind“, sagt Peter Meyer, Kantonsrat aus Galgenen und Mitglied der Stawiko.

Rechenschaftsbericht Gerichte. Die Gerichte im Kanton Schwyz arbeiten effizient und ohne zu grosse Pendenzen. „Unser Gerichtswesen funktioniert gut und der Rechtsschutz wird zeitgerecht gewährleitstet“, sagt Roger Brändli, Kantonsrat aus Reichenburg, Präsident der Rechts- und Justizkommission. Die CVP wird den Rechenschaftsbericht der Gerichte mit bestem Dank an die Richter und Mitarbeiter der Gerichte genehmigen.

Christliche Feiern an Volksschulen Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bezüglich der religiösen Bildung in der Volkschule sind klar geregelt. Den Landeskirchen werden entsprechende Zeitgefässe für den konfessionellen Unterricht zur Verfügung gestellt, der Lehrplan der Volksschule thematisiert explizit Feiern und Rituale der Religionsgemeinschaften. Damit ist eine ausreichende, sinnvolle und in der Praxis bewährte Grundlage für ein weitgehend unproblematisches Zusammenleben der Religionen und Kulturen in unserem Kanton vorhanden. Gerade in der Primarschule werden vielerorts christliche Traditionen und Rituale begangen, ohne dass es dabei zu Konflikten oder gar Rechtshändeln mit Andersgläubigen oder Konfessionslosen kommen würde. Im Gegenteil, solche Rituale sind oft ein wertvolles Mittel der Integration in unsere Kultur und unsere Werthaltungen, welche in der Regel auch von Andersgläubigen mitgetragen oder mind. toleriert werden. „Ärgerliche Ausnahmefälle sind kein Grund, das Volksschulgesetz auf dem Buckel der Lehrpersonen und Schüler mit einem „Feierauftrag“ zu versehen, welcher mehr Probleme schafft, als er zu lösen vorgibt“, sagt Adrian Dummermuth, Goldau, Leiter der Gemeindeschulen der Gemeinde Arth, Präsident der Kommission für Bildung und Kultur. Der Lehrplan 21 bietet genügend Raum, um christliche Feiern im Unterricht zu thematisieren. Es ist weit sinnvoller, diesen Handlungsspielraum zu nutzen statt sinnlose neue Regelungen einzuführen. Die Motion M 6/2017 ist mehr als überflüssig und abzulehnen.

Ausbau Muotathalerstrasse, Gibelhorn, 2. Etappe. Im fraglichen Streckenbereich ist die Tragsicherheit nicht mehr gegeben und muss dringend saniert werden. Zudem kann durch den Ausbau die Verkehrssicherheit verbessert werden, was vor allem dem Langsamverkehr zugute kommt. Der Ausbau ist angezeigt. „Auch den Gemeinden Muotathal und Illgau steht eine sichere und zeitgemässe Zufahrt zu“, sagt Christian Schuler, Kantonsrat aus Küssnacht, Mitglied der Kommission für Strassen, Bauten und Anlagen. Die CVP wird der Ausgabenbewilligung für den Strassenbau für den Strassenbau der Muotathalerstrasse Gibelhorn 2. Etappe zustimmen.

Zum Download des Fraktionsberichtes