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Mit sachfremden Argumenten Stimmbürger irreführen

6. Juni 2018 – Kantonsrat Markus Vogler, CVP Illgau, zum Kauf der Liegenschaft Biberhof

Beim Kauf der Liegenschaft Biberhof geht es, wie das Komitee gegen den Kauf des Biberhof argumentiert, weder um ein Asylheim, noch um Raum für Asylanten und auch nicht um die Asylpolitik des Bundes.
Genügend Plätze für Asylanten zur Verfügung zu stellen ist ein Bundesauftrag, den wir mit oder ohne Liegenschaft Biberhof erfüllen müssen, ob wir wollen oder nicht.
Auch wenn im Biberhof zur Zeit ein Durchgangszentrum für Asylsuchende betrieben wird, hat dies somit mit der Begründung zur Kauf der Liegenschaft nichts zu tun.
Folgende Argumente haben dazu geführt, dass der Kantonsrat mit 77 zu 15 Stimmen dem Kauf zugestimmt hat :

  • Eigentum für 5.35 Mio. rechnet sich weit besser als die Mietlösung mit einem jährlichen Zins von Fr. 252‘000.-. Der Eigentumsstrategie des Kantons und der damit verbundenen Kostensenkung wird somit Rechnung getragen.
  • Durch die Nähe zum Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg ergeben sich mittelfristig verwaltungsinterne Nutzungsoptionen. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Asylbewerber untergebracht und somit die Gemeinden entlastet werden.
  • Auch durch die Nähe zur neu geplanten H8 können Synergien genutzt werden.

Beim Kauf der Liegenschaft Biberhof von einer Fehlinvestition auf Kosten der Steuerzahler zu sprechen und das Nein zum Kauf der Liegenschaft mit der Asylpolitik des Bundes zu begründen, ist meines Erachtens weit verfehlt. Vielmehr können Synergien genutzt und entsprechend Kosten gesenkt werden.
Als Stimmbürger lasse ich mich nicht von meiner Ansicht nach parteigefärbten und sachfremden Argumenten irreführen und sage am 10. Juni 2018 Ja zum Kauf der Liegenschaft „Biberhof“.

Kantonsrat Markus Vogler, Illgau