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Über das Ziel hinausgeschossen

15. Mai 2018

Kommissionsgeheimnis und Protokollierung
„Die CVP Schwyz begrüsst ausdrücklich die Schaffung von klaren Regeln im Zusammenhang mit der Protokollierung und dem Kommissionsgeheimnis. Der aktuelle Zustand und mithin die Auslegung der diesbezüglichen Normen verhindern eine klare und gradlinige Kommunikation für die Ratsmitglieder.“ so Fraktionspräsident der CVP Matthias Kessler. Die aktuelle Regelung des Kommissionsgeheimnisses liess in beide Richtungen viel Spielraum und Interpretationsmöglichkeit offen und schuf Graubereiche. Allerdings schiesst der aktuelle Vorschlag weit über das Ziel hinaus. Kommissionsitzungen sollten nicht an sich öffentlich abgehalten werden. Es soll lediglich Gewähr geboten werden, dass die Informationen aus den Sitzungen zur Meinungsbildung in den Fraktionen und im Rat auch genutzt werden können.
Freie Kommissionszusammenstellung
Die CVP Schwyz begrüsst die Regelung in § 14, wonach den Fraktionen bei der Zusammenstellung der Kommissionen grösstmögliche Freiheit gelassen wird und keine unnötigen und bürokratischen Hürden festgeschrieben werden. „Die Fraktionen sollen selber darüber befinden, wen sie für die Kommissionsarbeit vorschlagen möchten. Die entsprechenden Mitglieder müssen zudem durch den Kantonsrat gewählt werden, was eine genügende Kontrolle durch den Rat selber ermöglicht.“ So Fraktionspräsident der CVP Matthias Kessler.
PUK
Die Neuregelungen im Zusammenhang mit der Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission werden unterstützt und sind wichtig, um im nicht erhofften Falle einer Einsetzung der PUK schnell und nach klaren Leitlinien reagieren zu können.
Abstimmungsanlage
Die Einführung der eigentlich bereits vorinstallierten elektronischen Abstimmungsanlage wird begrüsst. Sie wird den Ratsbetrieb vereinfachen. Die Abstimmung per Handmehr ist zwar für viele Ratsmitglieder mit Nostalgie verbunden, die Einführung einer elektronischen Anlage ist jedoch ein richtiger Schritt in eine effiziente und professionelle Zukunft des Ratsbetriebes.
Ausgabenbremse:
Die Wiedereinführung der Ausgabenbremse lehnt die CVP entschieden ab. Diese Selbstkastrierung des Rates ist nicht (mehr) angezeigt – sofern sie denn überhaupt je angezeigt war.
„Eine einfache Mehrheit im KR kann bestimmen, dass für Ausgabenbeschlüsse eine qualifizierte Mehrheit (über 60 Stimmen) nötig wird: das ist undemokratisch. Der Kantonsrat soll in jedem einzelnen Fall selber entscheiden bzw. selber die Verantwortung übernehmen, ob eine Ausgabe angebracht ist oder nicht. Die Ratsmitglieder wurden vom Volk gewählt, um eben solche Entscheidungen treffen zu können. Es braucht diesbezüglich keine Selbstdisziplinierung auf Vorrat.“ So CVP Parteipräsident Bruno Beeler. Die Ausgabenbremse hat in der Vergangenheit nur in wenigen Fällen eine Rolle gespielt. Kommt hinzu, dass die Ausgabenbremse absichtlich nur bis zur Einführung von HRM 2 befristet war und deshalb heute ohnehin obsolet ist.
Zum Wortlaut der Vernehmlassung