Keine Willkür in der Kulturförderung
12. September 2017
Die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen soll gemäss der Mehrheit des Kantonsrats gekündigt werden. Anscheinend ist im Lotteriefonds genügend Geld vorhanden um auch die Beiträge an die überregionalen Kultureinrichtungen in Luzern und Zürich zu zahlen. Gelder des Lotteriefonds wurden bis anhin benutzt um innerhalb unseres Kantons kulturelle Anlässe zu unterstützen. Wir haben im Kanton Schwyz ein grosses vielfältiges kulturelles Angebot. In diesem Bereich wird sehr viel aus Idealismus geleistet. Es ist gefährlich, wenn jetzt dieser Fonds für die Finanzierung der überregionalen Kultureinrichtungen angezapft wird. Es gäbe genügend Kulturanlässe, die in unserem Kanton grosszügiger unterstützt werden könnten. Wenn die Kündigungsvorlage bei der kommenden Abstimmung angenommen wird, ist es eine Frage der Zeit wird es ein Verteilkampf zwischen innerkantonaler und ausserkantonaler Kulturförderung geben. Bis anhin war die Finanzierung gesetzlich klar geregelt. Zukünftig untersteht sie der Willkür des Regierungsrats. Je nach politischer Zusammensetzung kann dieser die Prioritäten anders setzen. Das würde Tür und Tor öffnen, dass der Kanton Schwyz regional oder überregional weniger für die Kultur ausgibt und kulturell zum Trittbrettfahrer wird. Der Kanton würde unberechenbar. Ich hoffe die Mehrheit des Stimmvolkes sieht diese Gefahr und stimmt nein zur Kündigung.