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Gesetzgebungsprogramm mit Lücken

12. März 2017 – Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 12. März 2017 zur Märzsession des Schwyzer Kantonsrates

Für die CVP hat das Gesetzgebungsprogramm 2017–2018 Lücken im Finanz- und Energiebereich, die es zu schliessen gilt. Nur so kann das Programm als strategisches Planungsinstrument ernstgenommen werden.

cvp. Mit dem Gesetzgebungsprogramm 2017–2018 zeigt der Regierungsrat in der März-Session des Kantonsrates auf, wo er aus seiner Sicht die Handlungsfelder in den kommenden 21 Monaten sieht. Für das Parlament wird dadurch nicht nur klar, was mittelfristig auf ihn zukommt, sondern auch, wo der Regierungsrat die Ressourcen der Verwaltung im Gesetzgebungsprozess einzusetzen gedenkt. Neben Pflichtstoff aufgrund von Bundesgesetzänderungen stehen gewichtige Vorlagen (Planungs-und Baugesetz, Wasserrechtsgesetz, Sozialhilfegesetz, Gemeindeorganisationsgesetz, Justizgesetzgebung) an.

Revision von Steuergesetz und Finanzausgleich gehören ins Gesetzgebungsprogramm!

Erstaunlich ist, dass der Regierungsrat im Finanz- und Steuerbereich nur im Zusammenhang mit der mittlerweile abgelehnten Unternehmenssteuerreform III Handlungsbedarf sieht. Kein Thema scheint für ihn nach der Ablehnung der Flat Rate Tax eine weitere Revision des Steuergesetzes. Aus Sicht der CVP besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Dies hat sie mit ihrem Postulat 4/17 untermauert – und wurde mittlerweile von verschiedener Seite in dieser Ansicht bestärkt. „Dass der Regierungsrat die ganz sicher nötigen Arbeiten vor 2019 nicht anpacken will, ist für uns unverständlich“, so Kantonsrat und Parteipräsident Bruno Beeler. Hier sind Ressourcen bereits ab 2017 einzusetzen. Darum wird die CVP den Antrag stellen, die Revision des kantonalen Steuergesetzes auch in denjenigen Bereichen anzupacken, die nicht von einer allfällig neu aufgelegten Unternehmenssteuerreform betroffen sind.

Ebenfalls seit Jahren verspricht die Regierung, das Gesetz über den Finanzausgleich an die Hand zu nehmen. Die Disparität in der Steuerbelastung ist zwischen den Schwyzer Gemeinden in den vergangenen Jahren nicht kleiner geworden. Auch endet die als Beitrag zur Sanierung des Kantonshaushaltes beschlossene „Sonderabschöpfung“ bei den finanzstarken Gemeinden spätestens 2018. Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf. „Die Revision von Steuergesetz und Finanzausgleich muss Hand in Hand gehen“, so Bruno Beeler. „Die Realisierung einer zukunftsträchtigen und nachhaltigen Lösung für beide Bereiche ist zentral für den Kanton Schwyz. Darum wird die CVP auch die Aufnahme der Revision des Gesetzes über den Finanzausgleich fordern.

Energiegesetz nicht beerdigen

Nachdem der Regierungsrat intensiv an Alternativen zur CVP-Energie-Initiative gearbeitet und bis im Spätsommer 2016 ein revidiertes Energiegesetz vorliegen hatte, entschied er sich, die Vorlage zu schubladisieren. Aus Sicht der CVP ist dies falsch. Auch der Kanton Schwyz muss seine Energiepolitik voranbringen. Die CVP wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die Revision des Energiegesetzes wieder in das Gesetzgebungsprogramm aufgenommen wird.

Soll das Gesetzgebungsprogramm als strategisches Planungsinstrument ernstgenommen werden, sind die entsprechende Ergänzungen aufzunehmen. Sonst bleibt das Papier aus Sicht der CVP nicht mehr als eine Absichtserklärung ohne grosse Aussagekraft.

Erweiterung des Verkehrsamts Pfäffikon sinnvoll

Nachdem das Volk den Neubau einer Prüfanlage in Tuggen abgelehnt hat, stehen nun der Umbau und die Erweiterung des Verkehrsamtes Pfäffikon an. Die CVP-Fraktion erachtet die geplanten Massnahmen unter den gegebenen Umständen als sinnvoll. Damit sollte für die nächsten 20 Jahre die Infrastruktur zur Bewältigung der Kontrollen in der Region Ausserschwyz geschaffen werden können. Für die CVP ist aber klar, dass die Evaluation eines neuen Standortes weiterhin Priorität für den Regierungsrat haben muss. Die kantonseigene Parzelle an dieser zentralen Lage in Pfäffikon ist mittelfristig besser zu nutzen.

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