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NFA Umverteilung nimmt immer groteskere Formen an

2. November 2016

Die Postulanten anerkennen, dass der NFA unter den Kantonen durch einen gewissen Ressourcenausgleich das unterschiedliche Ressourcenpotenzial anzugleichen versucht. Das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz des Bundes sieht eine grosszügige Lösung vor: Alle Kantone sollen auf mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials pro Kopf der Schweiz angehoben werden.
Wie den neuesten Zahlen des Bundes für 2017 zu entnehmen ist, wird jedoch massiv mehr Geld umverteilt als nötig wäre, um dieses Ziel einzuhalten. Letztes Jahr wurde der ärmste Kanton auf 87.3 Prozent des Durchschnitts angehoben und dieses Jahr bereits auf 87.8 Prozent. Das geltende Ziel von 85 Prozent wird somit massiv überschritten, und die darüber liegende Summe (Überdotation) steigt von Jahr zu Jahr an. Der Zürcher Finanzdirektor beziffert die Überdotation 2017 auf rund 750 Mio. Franken und dürfte 2018 auf zirka 1 Milliarde Franken steigen. Da der Kanton Schwyz etwa 5,5% der Ausgleichssumme trägt, bezahlt er wohl nächstes Jahr gegen 42 Mio. Franken zu viel. Das entspricht beinahe dem erwarteten Defizit der Schwyzer Staatsrechnung 2016 und etwa 18% kantonale Steuerfuss Prozente!
Davon profitieren einige Nachbarkantone ganz offensichtlich. Der Kanton St. Gallen erhält mit total 424 Mio. Franken 25 Mio. Franken mehr als letztes Jahr, obwohl sein Ressourcenindex nur um 0.3 Prozentpunkte gefallen ist und für den Kanton Glarus steigt die Ausgleichszahlung, obwohl sein Ressourcenindex steigt. Diesen Luxus der Überdotation soll nun weiterhin der Kanton Schwyz massgeblich mitfinanzieren.
Das mittelfristige Erreichen einer ausgeglichenen Schwyzer Staatsrechnung ist mehr als nur herausfordernd, was zu immer neuen Leistungsüberprüfungen und Leistungskürzungen sowie Steuererhöhungen führt. Gleichzeitig hält man sich in den Nehmerkantonen vornehm zurück und schweigt zu diesem offensichtlichen Missverhältnis, obwohl die vorliegende, nicht gesetzeskonforme Situation nicht Bestand hätte, wenn die Mehrheitsverhältnisse anders wären.
Schon seit Jahren weisen Vertreter der Schwyzer Regierung und des Schwyzer Parlaments gegenüber dem Bund und den Nehmerkantonen auf die Überdotation hin. Beim letzten Dotationsbeschluss für die Jahre 2016-2019 war diese Fehlentwicklung nicht mehr übersehbar. Trotzdem hat das Bundesparlament, offensichtlich unter dem Druck der Nehmerkantone und ihrer zu Wiederwahlen antretenden Vertreter, nur eine Minikürzung vorgenommen. Nun zeigt es sich, dass die Geberkantone damals Recht hatten und eine stärkere Kürzung sinnvoll gewesen wäre.
Der Bundesrat ist aufgefordert nun endlich einzuschreiten und die Dominanz der 19 Nehmerkantone gegenüber den 7 Geberkantonen zu brechen. Es ist schlicht unzulässig und entspricht nicht gut schweizerischer Tradition, wie die Mehrheit der Nehmerkantone jede richtige Änderung verwässern, verzögern oder gar blockieren.
Weil die Überdotation unvermittelt zunimmt, wird der Schwyzer Regierungsrat aufgefordert, gegenüber dem Bund und gemeinsam mit den Kantonen Zürich und Zug umgehend und unmissverständlich zu verlangen, dass die Überdotation des Ressourcenausgleichs im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) zu beenden und eine Überdotation in Zukunft auszuschliessen sei.
Zum Download des Postulats