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Ein klares Nein zur Beschränkung der Kompetenzen des SZKB-Bankrates

6. September 2016

Als ehemaliger Bankpräsident sollte man sich nicht mehr aktiv zur  Bank äussern, für die man tätig war. Wenn ich es hier dennoch tue, so deshalb, weil ich mich diesem Institut immer noch  verbunden fühle und die  anstehende Initiative völlig in die falsche Richtung geht.
Die Initianten legen dar, dass man willkürlich und ohne Not im Jahr 2014 mit den Filialen in Freienbach, Ibach, Immensee und Seewen vier wichtige Filialen geschlossen habe. Damit sei der Service Public in diesen Ortschaften nicht mehr sichergestellt. Zudem würden weitere Schliessungen folgen.
Diese Darlegungen sind entweder falsch, übertrieben oder unvollständig. Tatsache ist, dass veränderte Kundenbedürfnisse zu einem Rückgang der Schaltertransaktionen geführt haben, weshalb die vier Filialen geschlossen werden mussten.
Tatsache ist im Weiteren, dass die Schwyzer Kantonalbank nach wie vor grossen Wert auf ihren ausgezeichneten Service Public legt, indem sie über einen überdurchschnittlichen E-banking-Service verfügt und Personen, die diesen Service nicht benutzen können oder wollen, weiterhin die Möglichkeit bietet ihre Zahlungen mit Top-Aufträgen auszuführen. Bargeld kann zudem auch in Zukunft über ein dichtes Netz von 23 Filialen und an über 50 Bancomaten bezogen werden. Die übrigen Dienstleistungen können per Telefon oder in  nahe gelegenen, grösseren Filialen in Anspruch genommen werden. Die Distanz von den geschlossenen Filialen zu einer anderen SZKB Filiale beträgt zwischen 500 Meter und 2,2 Kilometer.
Die Initianten verlangen für Ortschaften von mehr als 2500 Einwohnern eine SZKB-Filiale. Diese Forderung soll im Gesetz über die Schwyzer Kantonalbank ungeachtet dessen festgeschrieben werden, wie sich das Konsumentenverhalten in naher oder ferner Zukunft entwickelt.
Mit solchen Eingriffen in die bisherige Autonomie wird der Handlungsspielraum der Schwyzer Kantonalbank in einer ohnehin schon schwierigen Zeit unnötig eingeschränkt und das Ausschüttungspotenzial an den Kanton reduziert.
Die Schwyzer Kantonalbank hat in den vergangenen Jahren mit ihren geschäftlichen Aktivitäten bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner für den Kanton und die Kundinnen und Kunden ist. Bankrat und Geschäftsleitung haben stets verantwortungsvoll gehandelt und den vorhandenen Handlungsspielraum im Interesse des ganzen Kantons und der ganzen Schwyzer Bevölkerung ausgeübt.
Wenn wir ihr die bestehende Flexibilität und Autonomie mit unnötigen Einschränkungen nehmen, wie dies die Initianten tun wollen, laufen wir Gefahr, dass die Bank nicht nur ihren anerkannten Status als sehr gute Bank (AA+ Rating) verliert, sondern dass letztlich auch für den Kanton, die bisher stetigen und planbaren Gewinnausschüttungen gefährdet werden.
Wenn wir wollen, dass alles so gut bleibt, wie es ist, dann empfehle ich Ihnen am 25. September ein klares „Nein“ zu dieser Vorlage in die Urne zu legen.