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«Privilegierte Dividendenbesteuerung» – Auswirkungen auf die AHV?

26. November 2013

Kantonsrätin Marianne Betschart, Ibach

Kantonsrätin Marianne Betschart, Ibach

Die privilegierte Dividendenbesteuerung ist für den Schwyzer Staatshaushalt ein Negativgeschäft mit «verheerender Wirkung». Die St. Galler Studie zeigt, dass der schweizweit einmalig tiefe Dividendenrabatt grosszügig in Anspruch genommen wird. Allein im Jahr 2009 wurden im Kanton Schwyz im Umfang von 1.78 Mia. Franken Dividenden privilegiert besteuert (vgl. RRB 495/2013). Mit diesem System – Dividendenausschüttung statt Lohnbezug – werden aber nicht nur Steuern gespart, gleichzeitig kann damit massiv bei den Beiträgen an die AHV und an weitere Sozialwerke (IV, EO, Familienzulagen, Arbeitslosenversicherung) gespart werden, da die Dividenden im Gegensatz zu Lohnbezügen grundsätzlich nicht der AHV-Pflicht unterstellt sind. Dividenden statt Lohn bringen somit den Firmeninhabern «Entlastung» in doppelter Hinsicht: bei den Steuern und bei der AHV!

Auswirkungen auf den Mittelstand?

Aus Sicht von Kantonsrätin Marianne Betschart (CVP) stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die privilegierte Dividendenbesteuerung auf die Altersvorsorge des Mittelstandes hat. Sie fragt in ihrer Interpellation nach der Höhe der Ausfälle bei den Beiträgen an die Sozialwerke. Gleichzeitig will die Kantonsrätin in Erfahrung bringen, was der Regierungsrat zu unternehmen gedenkt, damit die Auswirkungen dieses Dividendenrabattes nicht noch mehr zu einer unkontrollierten finanziellen Belastung für die AHV werden.

Zum Wortlaut der Interpellation